Region. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag den Entwurf des neuen Ladenöffnungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Es soll klarere Reglungen bringen und mehr verkaufsoffene Sonntage in ganz Niedersachsen.
Das neue Genehmigungssystem sieht grundsätzlich vier Genehmigungen pro Jahr bezogen auf das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet vor. Zusätzlich soll es eine Genehmigung pro Jahr für einzelne Verkaufsstellen sowie eine Öffnungsmöglichkeit pro Jahr je Stadtbezirk geben, wenn diese Öffnung kommunalen Entwicklungszielen dient.
Zudem soll eine Öffnung der Läden an allen Feiertagen sowie am 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt, ausgeschlossen sein. Im Zuge der Föderalismusreform konnte 2007 für das Niedersächsische Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) ein ausgewogener Kompromiss zwischen den vielschichtigen, sich zum Teil widersprechenden Interessen der Kirchen, des Einzelhandels, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Gewerkschaften und vieler weiterer gesellschaftsrelevanter Gruppen und Verbände erreicht werden. Diese Akteure wolle man erneut beteiligen. Nahezu alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens sollen bei der abschließenden Meinungsbildung der Landesregierung vor der Einbringung der Novelle in den Landtag berücksichtigt werden, so Ministerin Cornelia Rundt in einer Pressemitteilung.
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