Berlin. 300 Euro Energiepreispauschale zahlt der Staat ab dem 1. September bundesweit Bürgern brutto über die Lohnabrechnung aus. Sie könnte jedoch bei über- und verschuldeten Haushalten gar nicht erst ankommen, sagte die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB), Ines Moers, dem Portal "Business Insider" dazu.
"Fast sieben Millionen überschuldete Menschen wurden beim Gesetzgebungsverfahren komplett vergessen", so Moers. Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gäbe oder jemand in der Insolvenz sei, wäre es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale überhaupt ausgezahlt zu bekommen. Konkret geht es bei dem Vorwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung darum, dass die Pauschale in der Gesetzgebung zum zweiten Entlastungspaket nicht von vornherein als unpfändbar gilt. Das heißt: Das Geld aus der Energiepreispauschale kann für bestehende Schulden eingezogen werden, bevor es ausgezahlt wird.
"Nicht als Arbeitslohn pfändbar"
Ähnliche Probleme hatte es schon bei den Corona-Hilfen gegeben. Inzwischen scheint der Fehler auch im Bundesfinanzministerium (BMF) aufgefallen zu sein. Auf der Website des Ministeriums wird nun zumindest klargestellt, dass die Pauschale nicht als Arbeitslohn pfändbar ist. "Die Energiepreispauschale ist von einer Lohnpfändung nicht umfasst, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um `Arbeitslohn` oder `Arbeitsentgelt` handelt", heißt es dort.
"Frage noch nicht geklärt"
Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung ist die Klarstellung vom Ministerium aber nicht genug: "Wenn das Konto von Schuldnern gepfändet wird, reicht das auf keinen Fall aus", heißt es in der Mitteilung des Verbands. Das Bundesfinanzministerium räumte dazu ein: "Die Frage der Pfändbarkeit der Energiepreispauschale ist derzeit noch nicht geklärt".
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