Niedersachsen. Nach der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, bei der das Thema Corona natürlich eine gewichtige Rolle spielte, spricht sich Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil dafür aus, die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durch den Bundestag zunächst fortzuschreiben. Das teilt die Niedersächsische Landesregierung in einer Pressemeldung mit.
Im Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heißt es: "Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für erforderlich, dass der Bund sicherstellt, dass Schutzmaßnahmen über den Herbst und Winter hinweg in den Ländern aufrechterhalten werden können. Es ist darüber hinaus von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen. Hierzu gehört insbesondere die Option, “2G“- und “3G”-Regelungen zur Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten, kapazitäre Höchstgrenzen, Kontaktdatenerhebung sowie die “AHA-L”-Regeln festzulegen." Durch niedrigschwellige Maßnahmen könne und solle verhindert werden, dass es zu einem erneuten massiven Anstieg des Infektionsgeschehens komme, der im Bund oder in den Ländern deutlich verschärfte Maßnahmen wieder nötig machen würde.
"Pandemie noch nicht vorbei"
Für Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil geht von der Ministerpräsidentenkonferenz das Signal aus, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei. "Die Infektionszahlen steigen aktuell wieder stark an, obwohl die kalte und nasse Jahreszeit jetzt erst beginnt. Früher oder später ist auch wieder mit höheren Corona-Belegungszahlen in den Intensivstationen zu rechnen", so Weil. Unter diesen Umständen sei es sinnvoll, die Feststellung einer ‚epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ durch den Bundestag zunächst fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage stehe derzeit ein flexibles und der jeweiligen Lage angemessenes System für den notwendigen Infektionsschutz zur Verfügung. "Sollte der Bundestag dennoch anders entscheiden, ist unbedingt durch entsprechende Regelungen im Infektionsschutzgesetz sicherzustellen, dass auch im Herbst und Winter alle jeweils vor Ort notwendigen Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden können", so der Ministerpräsident.
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