Region. Immer wieder gelangen Rettungskräfte nicht rechtzeitig zu den Unfallopfern, da die vorgeschriebene Rettungsgasse nicht richtig gebildet wurde. Bisher war dann lediglich ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Am heutigen Freitag entschied der Bundesrat, dass zukünftig zwischen 200 und 320 Euro fällig werden. Auch ein Monat Fahrverbot ist nun möglich.
Das Bußgeld in Höhe von 200 Euro kann bereits fällig werden, wenn lediglich die Rettungsgasse nicht gebildet wurde. Kommt es zu weiteren Behinderungen, Sachbeschädigungen oder werden die Rettungskräfte gefährdet, kann die höhere Strafe sowie das Fahrverbot zum Tragen kommen.
Weitere Änderungen für den Straßenverkehr
Das Handyverbot wurde auf alle Geräte zur "Kommunikation, Information oder Organisation" ausgeweitet. Das Bußgeld bei Nichtbeachtung erhöht sich von 60 auf 90 Euro, der Punkt in Flensburg bleibt weiterhin bestehen. Sollte es zu ener Sachbeschädigung kommen, können nun sogar 200 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot verhängt werden.
Auch die sogenannte Raser-Szene ist von den neuen Regelungen betroffen. Zukünftig können die Organisatoren von Straßenrennen auch dann belangt werden, wenn das Rennen nicht stattgefunden hat. Allein die Planung ist strafbar.
Zusätzlich dürfen sich Autofahrer das Gesicht nicht verhüllen. Wer sich daran nicht hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen.
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