"Missachtungen nicht hinnehmbar": Polizeivize richtet sich an "Montagsspaziergänger"

Der Vizepräsident der Polizeidirektion Braunschweig hat sich in einem Appell an die sogenannten "Montagsspaziergänger gewandt. Er fordert sie auf, sich an geltendes Recht zu halten.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Der Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Braunschweig Roger Fladung wendet sich in einer Pressemitteilung mit einem Appell an die Montagsspaziergänger. Er fordert sie dazu auf, sich an geltendes Recht zu halten und die Demonstrationen anzumelden. Ansonsten hätten die selbsternannten Spaziergänger mit Konsequenzen zu rechnen. Gerade Angriffe auf Polizeikräfte würden konsequent verfolgt. Wir veröffentlichen den Appell ungekürzt und unverändert.


"Sie sind Teilnehmende an Versammlungen, nehmen die Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch und unterliegen den Regelungen des Versammlungsrechts. Die Beteiligung als einen "Spaziergang" zu deklarieren oder Verhaltensweisen einer "uninteressierten" Teilnahme ändern an dieser Feststellung nichts.

Die Meinungskundgabe und die Versammlungsfreiheit sind in unserer Demokratie hohe Rechtsgüter. Wer das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für sich beanspruchen möchte, muss trotzdem die Grundrechte der anderen beachten.

Für die Teilnahme an Versammlungen gilt die Versammlungsfreiheit, deren Einschränkung nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf. Dies ist das Versammlungsgesetz, es schützt die Versammlungsfreiheit gerade auch dadurch, dass es u.a. auch die beschränkenden Verfügungen definiert. Das Handeln der Versammlungsbehörde oder der Polizei wird danach ausgerichtet und kann gerichtlich überprüft werden. Eine angezeigte Versammlung gewährt Ihnen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch begleitende Maßnahmen den größtmöglichsten Schutzraum. Beschränkende Verfügungen in Form von Auflagenbescheiden oder durch Anordnungen der Polizei im Verlauf einer Versammlung, dienen immer dem Ziel, einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Straftaten oder Verstöße gegen Beschränkungen stören eine Versammlung und können nicht durch den Anlass oder das Thema gerechtfertigt sein.

Das Versammlungsgesetz hat aber auch die Funktion, den Schutz der Versammlung von Menschen durch die frühzeitige Kooperation der Verantwortlichen einer Versammlung mit den zuständigen Stellen, hier der Versammlungsbehörde und der Polizei, zu ermöglichen.

- Es ist daher unverständlich, dass Teilnehmende beharrlich durch Nichtanzeige der Versammlung eine damit verbundene
Kooperationsbereitschaft verweigern, eine Versammlungsleitung nicht benennen und Regelungen des Versammlungsrechts missachten.

- Es ist nicht hinnehmbar, wenn beschränkende Verfügungen zur Verhinderung von Gefahren für Teilnehmende, Unbeteiligte und
Einsatzkräfte missachtet werden. Dazu gehören auch die Einhaltung der Maskentragepflicht und das Abstandsgebot.

- Die Beschränkungen für Versammlungen per Allgemeinverfügungen zu regeln, wie z.B. die Stadt Braunschweig erlassen hat, begrüße ich
ausdrücklich. Wir werden Verstöße durch Videoaufnahmen und Nachermittlungen beweissicher verfolgen und Identitätsfeststellungen
durchführen. So können diese Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Es geht dabei insbesondere auch um den
Gesundheitsschutz der Demonstrierenden sowie unbeteiligter Dritter.

- Wenn zur Durchsetzung eigener Meinungen Gewalt gegen Personen und/oder Sachen, eingesetzt wird, ist dies strafbar. Diese Gewalttaten richten sich häufig auch gegen Polizeikräfte, die mit der Begleitung der Versammlung beauftragt sind. Diese Angriffe stellen schwere Straftaten dar und werden konsequent verfolgt.

- Es ist gefährlich, wenn Sie gewollt oder ungewollt extremistischen oder radikalen Personen und Gruppen das Umfeld für ihre demokratie- und gesellschaftsfeindlichen Aktionen bieten. Dies beobachten wir in Braunschweig ebenso wie in anderen Städten des Landes.

Ich appelliere deshalb an Sie, sich an dieser Art von Veranstaltungen nicht zu beteiligen."


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