Mit 3G-Regel: Wintersemester an Universitäten soll wieder in Präsenz stattfinden

Die neue niedersächsische Corona-Verordnung gebe dafür die nötigen Rahmenbedingungen, so das Kultusministerium.

Die TU Braunschweig. (Archivbild)
Die TU Braunschweig. (Archivbild) | Foto: Sina Rühland

Niedersachsen. Mit der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung hat das Land Niedersachsen die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Studierenden zum Wintersemester 2021/2022 zurück in die Hochschulen kehren können. Die Lehre an der Universtität in Präsenz soll laut einer aktuellen Pressemitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums jedoch nur Geimpften, Getesteten und Genesenen gestattet sein.


„Es geht zurück auf den Campus“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Möglich macht das die neue von Bund und Ländern beschlossene 3G-Regel. Da für Geimpfte, Genesene und Getestete kein wesentliches Risiko mehr besteht, sieht die neue Corona-Verordnung keine bedeutsamen Einschränkungen mehr für sie vor.“ Der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz Prof. Dr. Joachim Schachtner ergänzt: „Der Studienbetrieb in Präsenz soll der Standard sein, die Online-Lehre soll als Ergänzung an den Stellen eingesetzt werden, wo sie sich als Verbesserung herausgestellt hat oder sinnvoll ist. Dafür hat die Verordnung des Landes jetzt die notwendigen Spielräume geschaffen.“

Einhaltung der 3G-Regel soll sicheren Hochschulbetrieb ermöglichen


Möglich wird die Präsenzlehre wegen der guten Impffortschritte. „Wir haben heute eine andere Situation als in den vergangenen drei Semestern. Das Einhalten der 3G-Regel kann einen sicheren Hochschulbetrieb gewährleisten“, sagen Thümler und Schachtner unisono. „Wir werden zwar kein Zurück zur alten Normalität erleben, aber es wird in diesem Wintersemester wieder mehr Leben in die Hochschulen kommen. Besonders für die Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Studierende der unteren und der Abschlusssemester sind der unmittelbare Kontakt zur Hochschule, zu Lehrenden und Mitstudierenden und die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen von großer Bedeutung.“

Hygienekonzepte werden beibehalten


„Natürlich behalten die bereits erprobten und bewährten Hygienekonzepte der Hochschulen weiterhin ihre Gültigkeit, da die größtmögliche Sicherheit für die Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten gewährleistet bleiben muss“, betont der Minister. Insbesondere durch das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske können die räumlichen Kapazitäten an den Hochschulen flexibel genutzt werden. Mit den in dieser Woche in Kraft getretenen Regeln erhalten die Hochschulen eine maximale Planbarkeit. „Eine derart weitgehende Beinfreiheit erfordert jedoch die Kontrolle von Impf-, Genesungs- oder Testnachweisen von Lehrenden und Studierenden. Ich habe daher die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen in einem Brief gebeten, auch digitale Möglichkeiten der Erfassung und Zugangskontrolle zu prüfen, die an einigen Hochschulen bereits erfolgreich im Einsatz sind. Um die 3G-Strategie im Campusalltag abzubilden, werden die Hochschulen sicher neue Wege beschreiten.“

Der Schlüssel dazu, gemeinsam in Präsenz gut, sicher und gesund durch den Winter zu kommen, ist eine hohe Impfquote. Der Wissenschaftsminister und der LHK-Vorsitzende appellieren daher nochmals eindringlich an alle Studierenden und Hochschulangehörigen: „Nutzen Sie die Impfangebote und tragen Sie mit dazu bei, dass wieder mehr Normalität in unseren Alltag einkehren kann und wir ein Wintersemester in Präsenz erleben.“


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