Mit dem SchülerFerienTicket durch Niedersachsen und Bremen

von Nick Wenkel


Mit dem SchülerFerienTicket kann nicht nur mit dem Zug, sondern auch mit Bus und Bahn gefahren werden. Symbolfoto: Archiv
Mit dem SchülerFerienTicket kann nicht nur mit dem Zug, sondern auch mit Bus und Bahn gefahren werden. Symbolfoto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Region. Zum 27. Mal bieten fast 100 Verkehrsgesellschaften in Niedersachsen und Bremen, darunter die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG), das gemeinsame tarifliche Sonderangebot „SchülerFerienTicket“ (SFT) an. Für 32 Euro sind Schüler damit in den Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen sechs Wochen lang während der Sommerferien mobil.


Der Verkauf des SchülerFerienTickets 2017 (SFT) startet bei allen Verkehrsunternehmen am 1. Juni 2017. Es ist zusammen mit einem Wertscheckheft und Info-Flyer erhältlich. Dabei erfolgt der Verkauf bei der KVG direkt aus dem Fahrscheindrucker. Hier ist es erhältlich:
Bei den Fahrpersonalen in allen KVG-Bussen, in den KVG-Mobilitätszentralen in Salzgitter-Lebenstedt, Fischzug 1, und Wolfenbüttel, Kornmarkt 9, in den Betrieben Helmstedt, Dieselstr. 7, sowie Bad Harzburg, Bismarckstr. 10, und in allen KVG-Vorverkaufsstellen in Salzgitter-Bad (Toto-Lotto Ilona Brandt, Burgundenstr. 40; Agentur Reimann, Vorsalzer Str. 2), Salzgitter-Thiede (Geschenk-Lädchen, Panscheberg 23), Königslutter (Buchhandlung Kolbe, Am Markt 17), Helmstedt (Touristinfo im Bürgerbüro, Markt 1) und Schöningen (Holiday Land Baumert Reisen oHG, Niedernstraße 12).

Das Wertscheckheft enthält Gutscheine für Vergünstigungen für Attraktionen aus allen Teilen Niedersachsens und Bremens. Zudem kann das SFT über Webseite www.schuelerferienticket.de online bestellt werden.

Gültige Fahrzeuge und Strecken


Mit dem SFT können vom 22. Juni bis 2. August in Niedersachsen und Bremen alle Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Züge des Nahverkehrs (jeweils zweite Wagenklasse) genutzt werden. Das SchülerFerienTicket gilt auch bis zum Hamburger Hauptbahnhof.

Für Schüler bis 22 Jahre


Das Ticket gilt für alle Vollzeit-Schüler bis einschließlich 22 Jahren - gewertet wird das Alter bei Ferienbeginn. Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen bei Fahrten mit dem SFT zusätzlich einen Berechtigungsnachweis (Schülerausweis-Original, Original-Bescheinigung der Schule oder Zeugniskopie in Papierform) mitführen. Das SFT ist nicht übertragbar.


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