Goslar/Braunschweig. Die braunschweigische Landessynode hat sich bei ihrer Tagung am 6. Mai in Goslar für die Einführung eines neuen, modernen Finanzsystems entschieden. Mit der erweiterten Kameralistik sollen die Finanzen dem kaufmännischen Rechnungswesen angepasst werden.
Das hat zur Folge, dass in den Haushalten nicht mehr nur Einnahmen und Ausgaben abgebildet werden, sondern auch der Wertezuwachs und Werteverzehr. Außerdem soll eine Bilanz Auskunft über das kirchliche Vermögen geben.
Transparenz nach innen und außen
Ziel der Reform sei eine transparentere Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach innen und außen, sagte Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Mayer, Finanzreferent der Landeskirche. Er betonte, die bisher praktizierte „einfache“ Kameralistik sei nicht länger tragbar. Es gehe vor allem um zwei Themen: die Ruhegehaltsverpflichtungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Substanzerhaltung von rund 1.500 Gebäuden in der Landeskirche. Auf der Basis von ermittelten Werten könne der Substanzverlust in Form von Abschreibungen errechnet werden, um entsprechende Zuführungen an eine Substanzerhaltungsrücklage vorzunehmen.
Systematische Vorsorge
Auch Sebastian Ebel, Vorsitzender des Finanzausschusses, betonte die Bedeutung des neuen Finanzsystems. Damit könne die Kirche „systematisch Vorsorge betreiben“ und präzise Kenntnisse über ihr Vermögen und ihre Verpflichtungen erhalten. Dadurch entstehe eine bessere Grundlage für Finanzentscheidungen. Außerdem könnten die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kirche besser öffentlich kommuniziert werden.
Nicht die Augen vor der Realität verschließen
Gefallen war die Entscheidung der Landessynode nach einer intensiven und kontroversen Diskussion. Mehrere Mitglieder der Synode zeigten sich besorgt, dass durch das neue Finanzsystem Kirchengemeinden insolvent werden könnten, wenn die Erkenntnis entstehe, dass ihre Verpflichtungen höher sind als ihr Vermögen. Sowohl Jörg Röhmann als auch Otto Schlieckmann warnten indessen davor, die Augen vor den realen Verhältnissen zu verschließen. Transparenz schaffe die Chance, Vermögen besser nutzbar zu machen.
Zunächst nur Landesebene
Um die erweiterte Kameralistik so umsichtig wie möglich einzuführen, soll sie zunächst auf der Ebene der Landeskirche und erst in einem zweiten Schritt für die Kirchengemeinden, Propsteien und Kirchenverbände umgesetzt werden. Pilotprojekte sollen Erkenntnisse liefern, welche Auswirkungen das neue System für diese Ebenen hat. Eine Eröffnungsbilanz für die Landeskirche ist für das Jahr 2021 in Aussicht genommen worden.
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