Müller: "Bekenntnis zur Förderung der Gründungskultur"


Carsten Müller. Foto: CDU
Carsten Müller. Foto: CDU | Foto: CDU

Berlin. Zu dem am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Reformprogramms 2018 und der Vorstellung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages durch Minister Peter Altmaier erreichte uns eine Stellungnahme des Braunschweiger Bundestagsabgeordneten Carsten Müller. Wir veröffentlichen diese ungekürzt und unkommentiert.


"Das Nationale Reformprogramm macht einerseits deutlich, dass die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen für dieses Jahr bestens sind und der Aufschwung fortgesetzt werden kann. Zugleich werden aber auch die Herausforderungen genannt, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben: Digitalisierung, Klimawandel, Globalisierung, demografischer Wandel. Besonders begrüße ich, dass für die Bundesregierung ein ausgeglichener Haushalt ohne Neuverschuldung grundlegend ist, zugleich aber finanzpolitische Handlungsspielräume genutzt werden sollen für Investitionen in Infrastruktur, in Vernetzungs- und Digitalisierungsstrategien sowie in Bildung und Forschung.

Eingang gefunden in das Reformprogramm hat auch das klare Bekenntnis, die Gründungskultur in Deutschland zu fördern. Ich bin davon überzeugt, dass davon auch die innovativen Köpfe in Braunschweig profitieren und unsere Stadt als Standort für Gründer gestärkt wird. Die Bundesregierung hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Start-ups zu gewinnen. Dazu soll ein Tech Growth Fund geschaffen werden, der die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzt. Ob privates Wagniskapital durch steuerliche Anreize mobilisiert werden kann, wird geprüft. Angestrebt wird, dass sich an diesen Wagniskapitalfinanzierungen die Privatwirtschaft, öffentliche Hand, die Kreditanstalt für Wiederaufbau und europäische Finanzpartner beteiligen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus, die regulatorischen Rahmenbedingungen für junge Unternehmen zu verbessern, indem die Bürokratiebelastungen im ersten Jahr der Gründung auf ein Mindestmaß reduziert, Hürden für den Gründungsprozess abgebaut und Anpassungen im Insolvenzrecht geprüft werden."

Hintergrund:


Die Nationalen Reformprogramme der EU-Mitgliedstaaten sind ein Eckpfeiler des Europäischen Semesters 2018, das die Europäische Kommission im November 2017 eingeleitet hat. Die Bundesregierung antwortet mit dem deutschen Nationalen Reformprogramm (NRP) 2018 auf einen Länderbericht der Kommission vom 7. März 2018. Das NRP stellt vor allem dar, mit welchen Maßnahmen Deutschland den gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen begegnet, die der Länderbericht 2018 identifiziert. Darüber hinaus berichtet die Bundesregierung im NRP 2018 über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland für den Zeitraum 2017 und 2018 vom 11. Juli 2017 sowie über Fortschritte und Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020-Strategie.


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