Mundschutz auf Spielfilmlänge - Zuckerbrot und Peitsche für Niedersachsens Kinos

Auch wenn Kinos am Montag wieder öffnen dürften, werden viele das wohl nicht tun. Niedersachsen erlaubt sich die härtesten Regeln für Kinos in ganz Deutschland.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Ab Montag können Kinos und Theater unter Auflagen wieder öffnen. Viele Kinobetreiber werden diese Gelegenheit wohl verstreichen lassen - denn die Landesregierung ist von der Maskenpflicht während des gesamten Kinofilmes nicht abgerückt. Dies geht aus der heutigen Landespressekonferenz zu den Corona-Lockerungen hervor. Im Zuge der Konferenz scheint sich Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Krisenstabes der Landesregierung, selbst zu widersprechen.


Das Cineplex in Goslar und die Betreiber der Filmpassage in Salzgitter haben bereits klar geäußert, dass es unter diesen Umständen keine Wiedereröffnung ihrer Lichtspielhäuser geben wird. Auch der Theaterleiter des Astor Filmtheaters in Braunschweig deutete an, dass man das so nicht akzeptieren wolle. Noch schlimmer als den Unmut vieler Kinobetreiber auf sich gezogen zu haben wiegt die Tatsache, dass die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder, zum Zeitpunkt der Landespressekonferenz kaum in der Lage war, diese
schwer nachvollziehbare Regel zu erklären.

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Mit Kunstpause in die Existenzkrise


Schröder selbst wirkt von der Frage, ob während des Films ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, während der Konferenz regelrecht überfordert, blättert fünf Minuten lang in ihren Unterlagen herum: "Ich hab doch hier irgendwas von Kino gelesen?" Als Zuschauer der Pressekonferenz wäre man beinahe belustigt über diese Spannung erzeugende Kunstpause, wären da nicht die niedersachsenweit unzähligen Kinoangestellten mit der Pistole auf der Brust, deren Zukunft von der Antwort auf diese Frage irgendwie abhängt. Doch tatsächlich - ungeachtet des medialen Aufschreis über diese Regel in einer Härte, wie nur Niedersachsen sie sich im Umgang mit den Filmpalästen erlaubt, steht es in Absatz 5C der neuen Verordnung schwarz auf weiß: Anschrift und Telefonnummer werden dokumentiert, Abstände eingehalten, der Saal wird nach jeder Vorstellung desinfiziert und die Maske bleibt drauf.

Unverständliches Regelchaos


Für die Gastronomie sind die Regeln weiter gelockert worden - künftig dürfen sich bis zu zehn Personen im Restaurant bedienen lassen. Maske auf, ins Restaurant, die Kontaktdaten abfragen lassen, und am Tisch maskenfrei bedienen lassen. Die Unannehmlichkeiten halten sich hier wohl inzwischen in Grenzen. Das gilt gleichermaßen für die Sitzplätze im Freien, wie auch für jede beliebige Altbau-Wirtschaft mit 1,10 Metern Deckenhöhe und Gängen so breit wie das Gästeklo einer Studentenwohnung. Dem entgegen stehen die häufig beinahe sakral anmutenden Filmtempel, durchzogen von Ventilation und Lüftungsschächten durch die bequem ein Kleinwagen passen könnte. Theoretisch dürften nun sogar zehn Personen nebeneinander sitzen, wenn neben ihnen etwa drei Sitze frei bleiben, um die eineinhalb Meter Abstand gewährleisten zu können. Sogar jede zweite Reihe könnte frei gelassen werden, um den Abstand auch nach vorn und hinten zu wahren.

Der Sargnagel für viele Kinos


Trotz der Möglichkeiten, welche die meisten Kinos bieten, soll der Schnutendeckel während der gesamten Vorstellung drauf bleiben. Das ist doppelt fatal, denn im Gegensatz zu Restaurants, wo der Landesregierung glücklicherweise klar gewesen war, dass man zum Verzehr fester Speisen die Maske besser abnehmen sollte, können durch die Maskenpflicht beim Filmegucken weder Speisen, noch Getränke verzehrt werden. Die würden damit ihre Haupteinnahmequelle verlieren, zusätzlich zu den Unannehmlichkeiten im Saal müssten die Ticketpreise drastisch steigen, um zusätzlich zur geringeren Besucherzahl auch nur kostendeckend zu arbeiten. "Wenn es ein gastronomisches Angebot gibt, gilt das, was insgesamt für die Gastronomie gilt", erklärt Schröder dazu.

Verwirrend - wird das Kino zum gastronomischen Angebot, sobald Popcorn und Cola zum Film eingenommen werden? Ist als Lösung vielleicht ein ausgeklügeltes Spiegelsystem denkbar, mit denen die Besucher in Zehnergruppen an Stehtischen ihr Essen einnehmen und über Spiegel auf die Leinwand blicken? Führt ein Fernseher im Restaurant zur Mundschutzpflicht beim Essen? Fragen über Fragen, die bei all dem Kopfschütteln der gebeutelten Kinobetreiber wohl schon zu einer stärkeren Nackenstarre führen dürften als ein Kinosessel direkt vor der Leinwand.

Akzeptanz kaum möglich


Die Landesregierung hat mit der holprigen Pressekonferenz, die immer wieder durch kleine Pannen unterbrochen wurde, wohl nicht nur Kinobetreiber, Angestellte und Filmfans erzürnt. Auf die Frage zum Thema, weshalb im Sport Abstand gehalten werden müsse, in der Kneipe mit zehn Personen aber nicht, verstrickt sich Schröder endgültig in Widersprüche und argumentiert, dass man beim Sport ja stärker ein- und ausatme als wenn man in der Kneipe gemeinsam am Tisch sitze. "Es ist was anderes, ob sie im Kino nach vorne schauen oder ob sie eben in einer Mannschaft um einen gemeinsamen Ball kämpfen", verdeutlicht Schröder.

Akzeptanz lässt sich vor dem Hintergrund dieser offenbar unbegründbaren Härte wohl kaum schaffen. Und immer weniger Menschen akzeptieren die Auflagen, was zu Situationen wie dem Ausbruchsgeschehen in Göttingen oder der Gastwirtschaft in Leer führt. Verständliche Regeln wären das Gebot der Stunde, doch hier hat Niedersachsen am heutigen Freitag keine gute Figur gemacht, selbst bei noch so wohlwollender Betrachtung ohne Aluhut.


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