NABU statt "Kletterpark" - Vertrag wird aufgehoben

Eigentlich war der Erbbaurechtsvertrag für den Hochseilgarten monkeyman auf 45 Jahre angelegt. Doch dort herrscht schon seit Längerem kein Betrieb mehr.

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Schon seit Längerem herrscht hier kein Betrieb mehr. Archivbild
Schon seit Längerem herrscht hier kein Betrieb mehr. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Betrieb herrscht beim Hochseilgarten monkeyman im Braunschweiger Westen schon lange nicht mehr. Der Betreiber, die No-Limit GmbH aus Wolfsburg, hat seit August 2014 einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Braunschweig für das Grundstück am Madamenweg 91. Dieser sieht eigentlich eine Dauer von 45 Jahren vor. Doch geht es nach dem Willen der Verwaltung, soll der Vertrag vorzeitig beendet werden. Der Rat der Stadt stimmte der Beschlussvorlage in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig zu.



Die Vorlage sieht vor, dass der Erbbaurechtsvertrag mit der No-Limit GmbH vorzeitig Ende November aufgehoben wird. Die Betreiberin des Klettergartens habe das Erbbaurecht für das Grundstück Madamenweg 91 bereits im Jahr 2019 auf dem freien Markt erfolglos zum Kauf angeboten. Der Klettergarten Braunschweig sei laut Homepage des Betreibers bis auf Weiteres geschlossen, heißt es in der Begründung des Antrages.

Nachnutzer schon gefunden


Einen potenziellen Nachnutzer für das Gebäude, dessen Bau eigentlich nur im Zusammenhang mit dem Kletterpark genehmigt wurde und bei dessen Aufgabe abgerissen werden müsste, gibt es auch schon. Der NABU Niedersachsen habe erklärt, dieses dauerhaft anmieten zu wollen, wenn die Stadt Braunschweig das Gebäude erwirbt. Der NABU möchte dort die Ökologische NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA) als Betreuungseinrichtung für die naturschutz- und naturnahen Gebiete in Braunschweig und Umgebung betreiben. Im Erdgeschoss sollen eine Ausstellung, ein Veranstaltungsraum, eine Küche für das Naturschutz-Café sowie ein Pausenraum für die Mitarbeitenden und ein Arbeitsplatz für Freiwilligendienste entstehen. Im Obergeschoss sollen Büroräume für Mitarbeitende eingerichtet werden.

Die Frage der Genehmigung


Bauordnungsrechtlich sei eine ausschließliche Büronutzung gemäß Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. Die Umsetzung insbesondere der Ausstellung mit Exkursionsangeboten in das angrenzende Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiet werde aber als maßgebend für die Genehmigungsfähigkeit einer ökologischen Station angesehen, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit werde daher positiv bewertet.

Im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung des Erbbaurechtes müsste der No-Limit GmbH der Verkehrswert des Gebäudes entschädigt werden. Haushaltsmittel hierfür stünden auf dem Sachkonto „Global – Ankauf von Grundstücken“ in ausreichender Höhe zur Verfügung.


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