Braunschweig. Nach den Anschlägen auf die Landesaufnahmebehörden (LAB) in Braunschweig und Hannover fordert der Landesverband Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dass das Innenministerium prüft, ob es ein Betätigungsverbot für linksextremistische Organisationen geben sollte.
Anlass für die Forderung des BDK ist der Brandanschlag an der LAB Braunschweig am vergangenen Samstag. Bisher Unbekannte hatten zehn Busse in Brand gesetzt. Einen weiteren Versuch ähnlicher Natur gab es auch in Hannover. Nach Angaben des Innenministeriums handelte es sich dabei offenbar um einen linksextremistisch motivierten Brandanschlag. Noch am Samstag sei auf einer linksextremen Internetseite ein Bekennerschreiben veröffentlicht worden.
Der Inhalt lasse keinen Zweifel daran, dass die Täter aus dem linksterroristischen Spektrum kommen, ist sich der BDK sicher und teilt dies in einem Statement auf seiner Internetseite mit. Weiter heißt es, das es sich bekanntermaßen nicht um die ersten Anschläge dieser Art in Niedersachsen handele. Bundeswehrfahrzeuge, Polizeieinrichtungen und Behördenbauten seien hier beispielhaft aufgezählt.
Vergleiche mit RAF
Deutschland habe diese Entwicklungen in den Vorzeiten der RAF schon einmal durchlebt. Die Entwicklungen einzelner Täterprofile vom gewalttätigen Versammlungsteilnehmer zum Linksextremisten und letztendlich Linksterroristen seien vergleichbar und wiederkehrend. Schon seit längerer Zeit sei innerhalb des linksextremistischen Spektrums eine stärker werdende Radikalisierung zu beobachten bis zur Bereitschaft, schwerste Straftaten insbesondere auch gegen Polizeibeamte zu verüben. Wenn wie beim G20-Gipfel in Hamburg Pflastersteine, Backsteine oder Gehwegplatten von Hausdächern auf Einsatzkräfte geworfen würden, habe das mit Widerstand gegen die Polizei nichts zu tun. Hier werde der Tod von Menschen in Kauf genommen, wenn nicht sogar beabsichtigt. "Das war Linksterrorismus", macht der BDK deutlich.
Lesen Sie auch: Angriff auf den Rechtsstaat: Innenminister Pistorius nach Brandanschlaegen geschockt
Es sei bei Weitem nicht ausreichend, sich geschockt und erschüttert zu zeigen. Vielmehr sei man beim BDK der Auffassung, durch das Niedersächsische Innenministerium zu prüfen, ob Organisationen wie die linksextremistische Antifa mit einem Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz zu belegen sind. Das sei dann ein starkes Zeichen im Kampf gegen den Linksterrorismus.
zum Newsfeed