Nach Genehmigung des Windverfahrens: Wo kommen die neuen Windräder hin?

In Wald- und Naturschutzgebieten würden keine Windkraftenergieanlagen errichtet werden, so die Zusage des Regionalverbands Großraum Braunschweig.

von Kathrin Kühn


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Region. Nachdem das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) kürzlich das Windverfahren für den Regionalverband Großraum Braunschweig genehmigt hat (wir berichteten), stellt sich nun die Frage, wie dieses Vorhaben konkret umgesetzt werden soll. regionalHeute.de hat beim Regionalverband nachgefragt.


"Durch das Ausschlussverfahren bündeln wir die Windräder auf verträgliche Standorte", so die Zusage des Regionalverbands.

Doch was genau sind diese "verträglichen Standorte"? Zunächst einmal unterteilt der Regionalverband Standorte an denen keine Windräder gebaut werden sollen, in "harte" und "weiche" Tabuzonen und schließt diese vom geplanten Windverfahren aus.

"Harte" Tabuzonen würden auf Gesetzen oder dem LandesRaumOrdnungsProgramm (LROP) fußen. Demnach würden Vorranggebiete mit Rohstoffgewinnung aus dem LROP für die Bebauung mit Windrädern ausgeschlossen werden, ebenso Naturschutzgebiete, die durch das Bundesnaturschutzgesetz gesichert seien.

"Weiche" Tabuzonen seien Gebiete, die grundsätzlich geeignet für eine Windkraftanlage seien, jedoch aus planerischen Gründen vom Regionalverband für die Nutzung von Windrädern ausgeschlossen wurden. So könnten Vorranggebiete zur Windenergienutzung auch in Waldgebieten möglich sein. Der Regionalverband hat beschlossen, dass die Vorbehaltsgebiete Wald jedoch aufgrund ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion zu sichern seien und hier eine Windenergienutzung ausgeschlossen werde.

"Potenzialflächen für Windenergie nutzen"


Nach dem Ausschluss der harten und weichen Tabuzonen ergeben sich für die Windenergienutzung sogenannte "Potenzialflächen". Zur Erschließung dieser Flächen werden zunächst "alle öffentlichen und privaten Belange, soweit sie noch nicht bei der Bestimmung der Tabuzonen Berücksichtigung gefunden haben, gegeneinander und untereinander abgewogen".

Dabei werde geprüft, ob in den Potenzialflächen ein Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten (wie der Rotmilan) vorhanden sei und sich durch den Betrieb von Windenergieanlagen ein erhöhtes Tötungsrisiko für diese Vögel ergeben kann. Wäre dies der Fall, werde die Potenzialfläche teilweise oder ganz für die Festlegung als Vorranggebiet Windenergienutzung ausgeschlossen.

Nach Abwägung all dieser Risiken, stünden regional 49 Standorte, sogenannte Vorranggebiete, für die Windenergienutzung zur Verfügung, auf denen Windenergieanlagen in der Zukunft errichtet werden würden.

15 neue Potenzialflächen



"Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten für Windenergie kommen 15 Flächen neu hinzu. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 17 Gebiete werden erweitert, drei verkleinert. Von knapp 3.100 Hektar bereits bestehenden Vorrangflächen soll die Gesamtfläche auf 6.770 Hektar etwas mehr als verdoppelt werden", so die Antwort des Regionalverbands Großraum Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de.

Es seien schon Windkraftenergieanlagen beantragt worden, Informationen über Betreiber könne der Regionalverband aufgrund der Zuständigkeiten der Landkreise nicht liefern.

Wo die Nutzungsflächen für die neuen Windräder sind, können Sie in der Karte des Regionalverbands sehen.

Vorranggebiete für Windenergienutzung
Vorranggebiete für Windenergienutzung Foto: Regionalverband Großraum Braunschweig


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