Nach Gerichtsurteil: Eintracht plant mit 8.700 Zuschauern

Eine Genehmigung des Gesundheitsamtes der Stadt Braunschweig steht noch aus.

Ganz so voll wird es wohl trotz allem nicht. Archivbild
Ganz so voll wird es wohl trotz allem nicht. Archivbild | Foto: Frank Vollmer

Braunschweig. Wie berichtet hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem von Eintracht Braunschweig, dem SV Meppen und dem VfL Osnabrück eingereichten Normenkontrolleilantrag gegen eine Begrenzung der Besucherzahl von Freiluftveranstaltung auf 500 Personen weitestgehend stattgegeben. Die Eintracht hat nun ihr Hygienekonzept für 8.700 Zuschauer, welches in dieser Saison in ähnlicher Form bereits erfolgreich umgesetzt worden sei, beim Braunschweiger Gesundheitsamt zur Freigabe eingereicht. Das teilt die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA in einer Pressemitteilung mit.



„Wir sind sehr froh, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Damit wollten wir ja keine Sonderrolle für den Profifußball erwirken, sondern in Niedersachsen die gleichen Chancen haben, wie die Vereine aus anderen Bundesländern. Es freut uns auch für unsere Fans sehr, die nun die Möglichkeit haben, als 12. Mann unsere Mannschaft zu unterstützen“, so Wolfram Benz, Sprecher der Geschäftsführung der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA.

Entscheidung im Laufe des Tages


Die Entscheidung des Braunschweiger Gesundheitsamtes fällt im Laufe des Tages. Eintracht Braunschweig wird anschließend schnellstmöglich über die Ticket-Vergabe sowie die Hygienevorschriften informieren. Die 8.700 Zuschauer ergeben sich aus der Anordnung im vorgeschriebenen Schachbrettmuster. Die Außervollzugsetzung der absoluten Obergrenze der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen unter freiem Himmel wirkt nicht nur zugunsten von Eintracht Braunschweig, dem SV Meppen und dem VfL Osnabrück. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.


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