Wolfenbüttel. Die Diskussion über die Sanierung des Jugendfreizeitzentrums ziehen sich bereits seit Jahren durch die politischen Gremien. Am Ende fehlte entweder das Geld oder das Personal. Später wurde dann immer wieder darüber debattiert, ob das alte Gebäude saniert oder erweitert werden sollte, oder besser gleich über einen Neubau nachgedacht werden sollte. Passiert war aber einige Jahre nichts. Nun kommt aber offenbar wieder Schwung in das Thema.
Die Stadtverwaltung informiert die politischen Gremien über den aktuellen Sachstand in punkto Jugendfreizeitzentrum. In einer Vorlage, die unter anderem dem Ausschuss für Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt vorgelegt wird, teilt die Verwaltung mit, dass die vormals anvisierte "Ein-Standort-Lösung“, bei der das Jugendfreizeitzentrum mit der Stadtjugendpflege an einem Standort vereinigt werden sollte, nicht umsetzbar sei. Der Grund: die gewünscht Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist nicht zustande gekommen.
Eine grobe Planung gibt es bereits
Aus diesem Grund soll anstelle der Ein-Standort-Lösung die bestandsorientierte Variante insbesondere mit Blick auf die Kosten umgesetzt werden. Das Jugendfreizeitzentrum bleibt also am Harztorwall und soll eine umfassende Sanierung und Umstrukturierung erhalten. Bis 2028 sollen dafür über 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine erste, grobe Planung würde es bereits geben.
So sei in Abstimmung zwischen der Stadtjugendpflege und dem Hochbauamt die Anforderungen an den Standort vorbehaltlich noch einiger offener Fragestellungen diskutiert worden. In diesem Zusammenhang sei eine erste sehr grobe Grundkonzeption entstanden. Diese beinhaltet eine Umgestaltung und effektivere Nutzung der Räume, die Erneuerung der Sanitäranlagen sowie eine grundhafte technische und energetische Sanierung. Außerdem sieht der erste Entwurf einen kleinen Anbau vor.
Fertigstellung 2028?
Derzeit schreibe die Verwaltung eine Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Entwürfen und Konzepten aus. Man gehe davon aus, dass unmittelbar nach Genehmigung des Haushalts 2025/2026 ein Auftrag für die entsprechende Planung erteilt werden könne. Geplant sei, die Grundkonzeption bis zum 4. Quartal 2025 fertigzustellen und zum Beschluss vorzulegen. Die Entwurfsplanung soll dann auf dieser Grundlage in 2026 erstellt werden. Ziel sei es, die baulichen Maßnahmen bis Ende 2028 umzusetzen.
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