Gifhorn. Bürgerinnen und Bürger, die einen positiven Selbsttest gemacht haben oder von einer dritten Person als Kontaktperson angegeben werden, sind verpflichtet, sich direkt an das Gesundheitsamt zu wenden. Darauf weist der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung hin.
Dafür stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Homepage unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/ je ein Kontaktformular zur Verfügung. Anschließend wird das Gesundheitsamt mit den Betroffenen in Kontakt treten und das weitere Vorgehen absprechen.
90 Tage ab dem ersten positiven PCR-Test
Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben und deren Infektion mittels PCR-Testung nachgewiesen wurde, gelten als genesen und fallen somit unter die sogenannte 2G-Regelung. Ein entsprechender Nachweis wird den Betroffenen vom Gifhorner Gesundheitsamt ausgestellt.
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