Wolfsburg. Laut einer Pressemitteilung der Polizei waren am vergangenen Wochenende Videos von einem nackten Mann im Netz aufgetaucht, der "offensichtlich verwirrt" durch den Wolfsburger Stadtteil Hageberg lief. Tatsächlich habe die Polizei den Mann am Samstagmorgen in eine Psychatrie gebracht. Gegen diejenigen, die den unter Drogeneinfluss stehenden Mann gefilmt haben, habe die Polizei nun Ermittlungsverfahren eingeleitet.
So habe der Mann bei seiner Festnahme selbst zugegeben, dass er "eine nicht geringe Menge Amphetamine" zu sich genommen haben. Er habe sich außerdem den Beamten widersetzt und habe fixiert werden müssen. Daraufhin hätten die Polizisten ihn in eine psychatrische Einrichtung gebracht.
Kurz danach seien bereits erste Videos im Internet zu dem Vorfall aufgetaucht und auch mehrfach geteilt worden. Das Filmen und teilen, so die Polizei, verletze die Persönlichkeitsrechte des Mannes. Entsprechend seien Ermittlungsverfahren gegen die Personen eingeleitet worden, die ihre Aufnahmen ins Netz gestellt hätten. Verstöße wie diese könnten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Auch die Polizei zeigt sich schockiert über den Voyeurismus der Handyfilmer. "Das Recht am eigenen Bild steht unter hohem grundrechtlichen Schutz, das im Kunsturhebergesetz normiert wurde. Auch Geldentschädigungs- oder Schadensersatzforderungen der Betroffenen sind möglich", so die Beamten. Durch Handykameras und die ständige Verbindung zum Internet würden solche Fälle immer wieder auftauchen.
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