Natur und Umweltschutz - Wasser könnte bald für alle teurer werden

Der Wasserverbandstag und der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband kritisieren eine einseitige Belastung für die Kunden durch die Maßnahmen für den "Niedersächsischen Weg". Umweltminister Olaf Lies versichert jedoch nur geringe Auswirkungen für Endverbraucher.

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Wasser könnte teurer werden - Das niedersächsische Umweltministerium versichert aber nur geringe Auswirkungen. (Symbolbild)
Wasser könnte teurer werden - Das niedersächsische Umweltministerium versichert aber nur geringe Auswirkungen. (Symbolbild) | Foto: Nathan Dumlao on Unsplash

Region. Mit dem "Niedersächsischen Weg" hat die Niedersächsische Landesregierung eine bislang beispiellose Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Das Papier verpflichtet die Akteure, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Das Projekt hat jedoch auch einen Haken. Durch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Erhöhung der Wasserentnahmegebühr steigen die Wasserpreise für die Endverbraucher, wie die Harzwasserwerke unserer Online-Zeitung bestätigten.


Noch befinden sich die Pläne für den Niedersächsischen Weg in der parlamentarischen Beratung. Im September wurde der Gesetzentwurf zum ersten Mal in den Landtag eingebracht, Mitte Oktober wird es eine Anhörung mit Stellungnahme der Verbände geben. Kritik gab es bereits im Vorfeld vom Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) und dem Wasserverbandstag als Interessenvertreter mehrerer Wasser- und Bodenverbände auch in unserer Region. OOWV und Wasserverbandstag warnen vor einer einseitigen Belastung der Trinkwasserkunden durch ein Gesetzesvorhaben der Landesregierung. Geplant ist die Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr. Dies soll der Gegenfinanzierung der neuen Natur- und Gewässerschutzauflagen für die Landwirtschaft dienen.

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Förderung von Monokultur zulasten der Verbraucher?


„Wir unterstützen ausdrücklich die Ziele des Niedersächsischen Weges, stehen aber der Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr ausschließlich zulasten der Kundinnen und Kunden ablehnend gegenüber", so OOWV-Geschäftsführer Karsten Specht. Er fügt hinzu: "Natur- und Gewässerschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagt Geschäftsführer Karsten Specht. Nach seinen Worten werde jedoch das Verursacherprinzip teilweise auf den Kopf gestellt. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Produzenten, die seiner Meinung nach in den neuen Bemessungen nicht berücksichtigt werde. So habe zum Beispiel die Monokultur Mais eindeutig negative Auswirkungen auf den Naturschutz und die Artenvielfalt. Die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Mais – gegebenenfalls auch für Biogasanlagen – aus dem gleichen Grundwasserkörper wie der Wasserversorger werde zukünftig aber lediglich mit 1,4 Cent pro Kubikmeter belastet. „Unsere Trinkwasserkunden hingegen sollen 15 Cent pro Kubikmeter aufbringen. Warum müssen sie für den gleichen Vorgang den elffachen Preis zahlen? Wir können unseren Kunden diese Frage nicht beantworten“, stellt Karsten Specht klar.

Auswirkungen überall spürbar


Derart kritisch wie beim OOWV scheint man diese Gebührenerhöhung aber nicht überall zu sehen. So teilt der Braunschweiger Versorger BS Energy auf Anfrage von regionalHeute.de lediglich mit: "Die geplante Anhebung haben wir zur Kenntnis genommen. Eine abschließende Bewertung ist uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich." Der aktuelle Brutto-Verkaufspreis gebe die Wasserentnahmegebühr aber vollumfänglich an die Kunden weiter. Norman Droste von den Harzwasserwerken bestätigt ebenfalls, dass eine Erhöhung der Wasserentnahmegebühr auf der Rechnung der Endverbraucher zu sehen sein würde.

Die Wasserentnahmegebühr wird in Niedersachsen seit 1992 vom Land für die Förderung der schonenden Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer erhoben. Sie liegt derzeit bei 7,5 Cent pro Kubikmeter und ist Teil des Trinkwasserpreises. Nach aktueller Planung soll die Wasserentnahmegebühr auf 15 Cent steigen und abweichend von der bisherigen Verwendung auch für
die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen außerhalb des Gewässerschutzes eingesetzt werden. Bereits zum 1. Januar 2015 wurde das Wasserentnahmeentgelt um 47 Prozent erhöht, ohne dass die Trinkwasserversorger danach mehr Geld für den Trinkwasserschutz erhalten hätten.

Umweltministerium versichert nur geringe Erhöhung


Die Kritik vom OOWV und dem Wasserverbandstag blieb nicht ungehört. Das Niedersächsische Umweltministerium unter Olaf Lies veröffentlichte hierzu eine eigene Pressemitteilung: „Den Vorwurf, Trinkwasserkunden würden einseitig und unverhältnismäßig belastet, um den Niedersächsischen Weg zu finanzieren, kann ich so nicht stehen lassen“, so der Minister. Richtig sei, dass eine Erhöhung der Gebührensätze der Wasserentnahmegebühr geplant ist. Geben die Wasserversorger diese Erhöhung an ihre Kundschaft weiter, müssten Privathaushalte bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 120 Litern pro Tag mit rund 3,30 Euro pro Kopf und Jahr an Mehrkosten rechnen.

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies.
Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies. Foto: Marvin König



Die Wasserentnahmegebühr zahlen Wasserversorger sowie Kraftwerksbetreiber, Industriebetriebe und Landwirte, die Wasser aus dem Grundwasser oder oberirdischen Grundwassern entnehmen. Aus dieser Gebühr finanziert das Land verschiedene Maßnahmen des Gewässer- und Naturschutzes. Außerdem soll der gute Zustand des Grundwassers, der wichtigsten Ressource für die öffentliche Wasserversorgung, durch Beratung der Landwirtschaft und Maßnahmen zur Reduzierung vor allem des Nitrateintrags erhalten werden. Das Grundwasserangebot muss mit Blick auf den Klimawandel erhalten werden. „Auch in solche Maßnahmen fließt zusätzliches Geld aus der geplanten Erhöhung der Gebühr“, stellt Umweltminister Lies richtig.

Allein ein Drittel der zu erwartenden Mehreinnahmen sei für Ausgleichszahlungen an Bewirtschafter von Gewässerrandstreifen vorgesehen. Nach dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges schlagen diese Ausgleichszahlungen überschlägig mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr zu Buche. „Die Finanzierung solcher Zahlungen aus der Wasserentnahmegebühr lässt das Wassergesetz im Übrigen heute bereits zu“, so Lies.


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