Region. Wie der Staatssekretär im Sozial- und Gesundheitsministerium, Heiger Scholz, in einer Rede vorm Landtag angekündigt hatte, soll in der kommenden Woche ein neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Kontaktverbot in Kraft treten. Der sieht Strafen bis zu 25.000 Euro vor. Aber was ändert sich dadurch? regionalHeute.de hat nachgefragt.
Mittlerweile hat die Landesregierung bekannt gegeben, dass vorerst keine neuen Regeln in Kraft treten. Alles Weitere lesen Sie HIER.
Grundsätzlich ändere sich erst einmal wenig an den Regelungen zum Kontaktverbot. Die alten Regeln bleiben vorerst bestehen. Dazu zählen aber laut FAQ der Landesregierung auch Besuche bei der Kernfamilie. Damit sei es nicht erlaubt etwa die Geschwister oder die Mutter zu besuchen, wenn die in einem anderen Haushalt leben.
Die Kernfamilie bezieht sich ausschließlich auf erwachsene Eltern und Kinder, die gemeinsam in einem Hausstand zusammen leben. Neu ist seit dem heutigen Samstag allerdings, dass auch Besuche auf dem Grundstück verboten sind. Ein Gespräch mit der Oma aus dem Garten auf die Terrasse entfällt damit auch.
Anders verhält es sich jedoch bei sogenannten "Trennungskindern". Hier ist ein Besuch des im anderen Haushalt lebenden Elternteils weiterhin erlaubt, ebenso die Wahrnehmung des Sorgerechts am Wochenende.
Durch den neuen Katalog sollen vor allem die Strafen für Verstöße gegen das Kontaktverbot präzisiert werden. Der Katalog bestätigt etwa die Strafe von 25.000 Euro bei schweren Verstößen gegen den entsprechenden Erlass. Eine genauere Aufzählung von Strafen und Bußgeldern wolle das Land in der kommenden Woche vorlegen, wie das Innenministerium gegenüber regionalHeute.de erklärt. Die neuen Regeln würden dann von Ordnungsamt und Polizei durchgesetzt, sobald sie erlassen sind.
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