Neue EU-Richtlinie: Das ändert sich beim Camper-Führerschein

Die EU hat eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht, die Urlaub im Wohnmobil für viele Menschen attraktiver werden lassen könnte.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Der Urlaub im Wohnmobil erfreut sich in den letzten Jahren steigender Beliebtheit. Reisende genießen das Gefühl von Freiheit und die Möglichkeit, das eigene oder angrenzende Länder völlig unabhängig auf eigene Faust erkunden zu können. Für Camperfreunde und solche, die es noch werden wollen, gibt es nun gute Neuigkeiten, wie der ADAC auf seiner Homepage schreibt – mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie können künftig auch Inhaber eines Klasse B-Führerscheins, die ihre Prüfung nach 1999 absolviert haben, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren.



Bislang war das nur mit einem zusätzlichen Führerschein möglich. Die Grenze lag bei 3,5 Tonnen und und schloss größere, besser ausgestattete Fahrzeuge für viele Fahrer aus. Die Neuregelung tritt allerdings erst im Jahr 2028 in Kraft – die EU-Mitgliedsstaaten haben bis dahin Zeit, sie in nationales Recht umzuwandeln und können auch zusätzliche Anforderungen festlegen. Dies könnte beispielsweise ein spezielles Fahrtraining oder auch eine Prüfung sein. Für Inhaber der Führerscheinklasse 3 ändert sich laut ADAC nichts: sie dürfen wie bisher Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.

Keine Änderung bei Verkehrsregeln


Die Verkehrsregeln und Mautvorschriften bleiben für Wohnmobilfahrer allerdings gleich: Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gelten weiter das Lkw-Überholverbot und Tempo 100 auf Autobahnen, so der ADAC. Außerdem wird bei allen Fahrzeugen mit einem höheren Gewicht als 3,5 Tonnen eine höhere Maut fällig.

Camping könnte attraktiver werden


Der ADAC freut sich auf seiner Homepage über die neue EU-Führerscheinrichtlinie. "Wir haben uns jahrelang für die Erweiterung der Klasse B auf Wohnmobile bis 4,25 Tonnen eingesetzt", sagt Tourismus-Experte Steffen Häbich, "das vergrößert den Spielraum bei der Zuladung für Fahrzeuge, die ihr zulässiges Gesamtgewicht erhöhen dürfen." Häbich: "Außerdem wird mit der neuen Gewichtsgrenze die Auswahl bei Wohnmobilen für junge Camper deutlich größer, die aktuell mit ihrem B-Führerschein nur 3,5-Tonner fahren dürfen." So werde Camping für die junge Generation noch attraktiver.