Neue Serie: Sicher durch den Straßenverkehr – Teil III

von Robert Braumann


Museumstraße, Schutzstreifen, Foto: Jens Weidemann
Museumstraße, Schutzstreifen, Foto: Jens Weidemann | Foto: Jens Weidemann



Braunschweig. Der Sinn von Schutzstreifen, die auf der Fahrbahn als optische Abgrenzung des Radverkehrs dienen sollen, wurde schon im vergangenen Jahr mehrfach diskutiert. Im dritten Teil unserer Serie verrät Jens Weidemann, Verkehrssicherheitsbeauftragter, Polizei Braunschweig, wie man sich richtig verhält.

Zunächst gilt: Beim Überholen von Fahrradfahrern muss ein Mindestabstand von rund zwei Metern eingehalten werden, ob nun mit oder ohne Schutzstreifen. Kann der Autofahrer diesen Abstand nicht einhalten (zum Beispiel bei Gegenverkehr), muss der Autofahrer hinter dem Radfahrer bleiben.“ Generell gilt außerdem: Fahrzeugführer dürfen Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr/Radfahrer gefährdet wird. Fahrzeugführer dürfen auf durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.

Vorurteile sind bekannt


Weidemann kennt die Vorurteile gegen die Streifen. Gerade ältere Verkehrsteilnehmer würden ihm immer wieder mitteilen, dass sie Sorge hätten so dicht bei den Autos zu fahren. Auch dem Radweg sei es doch viel sicherer. Der Experte sagt, dass aber genau da der Trugschluss liege. „Es mag sein, dass man sich subjektiv unsicherer fühlt, allerdings sind die Radfahrer so für den Kraftfahrzeugverkehr viel besser zu sehen. Der Radweg mag sicherer erscheinen, ist es aber nur bis zur nächsten Kreuzung, wenn im schlimmsten Fall ein Auto auf einen Radler trifft, weil er ihn vorher nicht gesehen hat.“ Aus Sicht der Polizei seien die Schutzstreifen absolut zu begrüßen und man könne auch keine erhöhte Unfallgefahr feststellen. Auch nicht in der Münzstraße, die immer wieder als negatives Beispiel herangezogen werde. Die Schutzstreifen würden vielmehr dafür sorgen, dass die Autofahrer vorsichtiger und langsamer fahren müssten, was absolut zu begrüßen sei.

Unterschied zu Radfahrstreifen


Zudem gibt es in Braunschweig auch Radfahrstreifen, zum Beispiel in der Leonhardstraße. Sie sind durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnet, im Vergleich zu den Schutzstreifen, die nur mit gestrichelter Linie auskommen. Diese dürfen von Autofahrern generell nicht befahren werden. Problematisch sieht Weidemann in diesem Bereich die Situationen, wenn Kraftfahrer aus den dahinter liegenden Parkplätzen fahren. "Hier gibt es schon hin und wieder brenzlige Situationen, wir appellieren an jeden Autofahrer besondere Vorsicht walten zu lassen", so Weidemann.

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Radfahrstreifen, Leonhardstraße, Foto: Jens Weidemann


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