Wolfenbüttel. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat in der Ratssitzung am vergangenen Mittwoch ohne Aussprache und einstimmig den Mietspiegel 2026 beschlossen. Die Fortschreibung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und wird für zwei Jahre gültig sein.
Der Mietspiegel dient als Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Vermieter können ihn zur Begründung von Mieterhöhungen nutzen und Mieter sollen so eine verlässliche Orientierung über angemessene Mietpreise erhalten.
Fortschreibung im Indexverfahren
Die Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte laut Verwaltung dieses Mal im sogenannten Indexverfahren, da dies als einfacher und weniger aufwändig gilt. Dabei wurden die Mieten nicht neu erhoben, sondern an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Als Grundlage diente der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung privater Haushalte, der zwischen Mai 2023 und Mai 2025 eine Steigerung von 4,55 Prozent ausweist.
Nettokaltmiete erhöht sich
Durch die Anpassung erhöht sich die durchschnittliche Nettokaltmiete von 7,04 Euro auf 7,36 Euro pro Quadratmeter. Für die Erstellung des Mietspiegels wurden Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung, Gebäudeart und Wohnlage berücksichtigt.
Mietspiegel online einsehbar
Der Mietspiegel ist auf der Internetseite der Stadt Wolfenbüttel unter www.wolfenbuettel.de einsehbar. Dort steht zudem ein kostenfreier Online-Mietpreisrechner bereit, über den die ortsübliche Vergleichsmiete einzelner Wohnungen berechnet werden kann.

