Neuer Monat: Das ändert sich im November

Für Verbraucher gibt es im vorletzten Monat des Jahres einige Änderungen, beispielsweise bei Kleinkrediten.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Region. Nach einem eher ungemütlichen statt goldenen Oktober hoffen viele Menschen auf ein paar schöne Herbsttage im November. Doch auch abseits des Wetters gibt es einige Neuerungen, die der beginnende Monat mit sich bringt. regionalHeute.de fasst zusammen, welche das sind.



Wie in jedem Jahr ist auch 2025 der 30. November bei Autobesitzern rot im Kalender markiert – denn bis zu diesem Datum kann in vielen Fällen die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Unter Umständen kann sich ein Wechsel der Versicherung lohnen, denn stark gestiegene Kosten in den Werkstätten könnten im kommenden Jahr für einen Preisanstieg bei den Versicherungen sorgen. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit Preissteigerungen von bis zu 7 Prozent.

Änderungen für viele Rentner


Der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente wird nur noch in diesem Monat anhand des Rentenbetrags berechnet. Ab Dezember ändert sich dies – dann wird der Rentenzuschlag als anrechenbares Einkommen eingestuft. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind künftig die jeweils gesammelten Renten-Entgeltpunkte. Bei vielen Beziehern könnte dann die Hinterbliebenenrente spürbar sinken. Außerdem fällt der Bruttorentenbetrag ab Dezember oftmals höher als zuvor aus, wodurch bei vielen Senioren die Steuerlast ansteigt.

Das ändert sich beim Fernsehen


Bereits seit dem 7. Januar hatte die ARD die Verbreitung von Das Erste sowie allen Dritten Fernsehprogrammen per Satellit in SD-Qualität eingestellt – nun folgt auch das ZDF. Ab dem 18. November werden die Programme ZDF, ZDFneo, ZDFinfo, 3sat und KiKA ausschließlich in HD-Qualität ausgestrahlt. Die SD-Ausstrahlung der Programme über Satellit wird ab diesem Tag eingestellt. Hintergrund ist laut ZDF, dass der Empfang in der niedrigen SD-Qualität kaum noch genutzt werde. Künftig sind alle Öffentlich-Rechtlichen Sender damit nur noch in HD empfangbar, egal ob über Satellit, Streamingportale oder Kabelfernsehen. Zuschauer, die noch keinen HD-fähigen Fernseher oder Receiver nutzen, müssen also aufrüsten.

Mehr Schutz bei Verbraucherkrediten


Bis zum 20. November muss die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dieser sollen Verbraucher bei Krediten besser geschützt werden und es soll beispielsweise auch vor der Ausgabe von unentgeltlichen Klein- und Kurzzeitkrediten bis 200 Euro eine Bonitätsprüfung erfolgen. Künftig sollen zudem auch Geschäfte mit Zahlungsaufschüben nach dem Modell "Buy now pay later" ("Jetzt kaufen, später bezahlen") als Kurzzeitkredit gelten. Eine Anhäufung dieser Kleinkredite soll damit verhindert werden, da diese oftmals dafür sorgen, dass sich Verbraucher überschulden.

Bevor die neuen Vorgaben gelten, gibt es allerdings noch eine einjährige Übergangsfrist.