Neues Heizungsgesetz beschlossen - Doch wie wird gefördert?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Förderung drohe sonst von der Preissteigerung aufgefressen zu werden.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Deutschland. Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, und auch der Bundesrat hat zugestimmt. Jetzt müssen die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktualisiert werden. Um einen möglichst schnellen Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu ermöglichen, sieht die Verbraucherzentrale Niedersachsen dringenden Nachbesserungsbedarf bei den bekannten Eckpunkten. Das teilt die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung mit.



Erforderlich wäre ein dynamischer Förderdeckel, der der enormen Preissteigerung für Heizungen mit erneuerbaren Energien entgegenwirkt, umfangreiche Sanierungsvorhaben aber ermöglicht. Um auch Haushalte mit mittlerem Einkommen stärker zu unterstützen, sollte zudem die Grenze für den einkommensabhängigen Bonus erhöht werden, fordern die Verbraucherschützer.

Fossile Brennstoffe sind Auslaufmodelle


Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit: Heizungen mit fossilen Brennstoffen sind Auslaufmodelle. Der Umstieg auf erneuerbare Energien soll bis zum Jahr 2045 stufenweise erfolgen. Offen ist jedoch, welche Förderungen hierfür greifen. Aktuell liegen lediglich Eckpunkte vor, die in konkrete Förderrichtlinien überführt werden müssen.

Ein entscheidender Faktor ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale bisher nicht ausreichend berücksichtigt. „Unserer Ansicht nach ist ein dynamischer Förderdeckel erforderlich“, sagt Florian Lörincz, Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Die Preise für Wärmepumpen sind seit 2020 von rund 15.000 Euro auf teilweise bis zu 40.000 Euro gestiegen. Bei einer gleichzeitigen Teuerungsrate von etwa 16 Prozent lässt sich das nur durch ‚Mitnahmeeffekte‘ erklären.“

Förderung von Preissteigerung geschluckt?


Damit die Förderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt und nicht weiter von drastischen Preissteigerungen geschluckt wird, bedarf es eines wirkungsvollen Preisdeckels. „Die Förderhöchstgrenze von aktuell 60.000 auf 30.000 Euro zu halbieren, greift zu kurz. Um zu verhindern, dass sich die hohen Preise für den Einbau einer Wärmepumpe etablieren, muss die Deckelung spezifischer sein und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen“, erklärt Lörincz.

Denn für einen einfachen Heizungstausch sind 30.000 Euro mitunter zu hoch, für umfangreiche Sanierungsvorhaben hingegen zu niedrig. Dieses Problem könne gelöst werden, wenn sich der Förderdeckel dynamisch an die Bauaufgabe anpasst. Für den alleinigen Einbau einer Wärmepumpe könnte die Förderung dann deutlich geringer als 30.000 Euro ausfallen. Wer jedoch zusätzlich etwa Rohrnetze und Heizkörper tauscht oder Solarthermie integriert, müsse eine höhere Förderung erhalten.

Grenze für einkommensabhängigen Bonus anheben


Zudem sollten Haushalte mit mittlerem Einkommen stärker unterstützt werden. Ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr ist für den einkommensabhängigen Bonus zu gering angesetzt. „Diese Grenze muss angehoben werden – auch, damit die neue Regelung nicht für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine Verschlechterung gegenüber den heutigen Förderbedingungen darstellt. Denn 50 Prozent von 30.000 Euro sind weniger, als die aktuell möglichen 40 Prozent von 60.000 Euro“, so Lörincz.

Hier muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen nachgebessert werden, damit möglichst viele Haushalte auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen und sich so vor steigenden Öl- und Gaspreisen schützen können.

Fragen zu Heizungstausch, energetischer Sanierung und Fördermöglichkeiten beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


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