Neues Infektionsschutzgesetz: Behrens vermisst einheitliche Schwellenwerte

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin zeigt sich aber generell zufrieden. Im Land soll das Gesetz zügig umgesetzt werden.

Daniela Behrens. Archivbild
Daniela Behrens. Archivbild | Foto: Anke Donner

Niedersachsen. Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Am Freitag muss der Bundesrat noch zustimmen. Danach will das Land aber zügig mit der Umsetzung beginnen, kündigt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens in einer Pressemitteilung an. Grundsätzlich zeigt sie sich mit dem Gesetz zufrieden. Es gibt aber auch Kritikpunkte.



Das Gesetz bilde eine solide Grundlage für die Bekämpfung der Pandemie im bevorstehenden Herbst und Winter, heißt es. Die Länder würden mit den neuen Regelungen deutlich mehr Möglichkeiten erhalten als bisher, um im Falle einer drastisch verschärften Lage und einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems reagieren zu können. "Ich begrüße das ausdrücklich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich dabei um vorbeugenden Brandschutz handelt, der ein Eingreifen im Ernstfall ermöglicht", stellt Behrens klar. Sollte das Virus in den kommenden Wochen und Monaten keine neue, deutlich gefährlichere als die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 hervorbringen, sehe die Ministerin dem Herbst und Winter vorsichtig optimistisch entgegen. "Dann werden wir in Niedersachsen möglicherweise sogar mit den derzeit geltenden Basisschutzmaßnahmen auskommen", stellt Behrens in Aussicht.

Regional unterschiedliche Regelungen


"Ich hätte mir gewünscht, dass der Bund mit dem Infektionsschutzgesetz auch bundeseinheitliche Schwellenwerte für die Belastung der Krankenhäuser und eine Verschärfung der Maßnahmen definiert. Dies bleibt nun leider erneut den Ländern vorbehalten und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu regional unterschiedlichen Regelungen führen", kritisiert Behrens. Innerhalb der Landesregierung berate man bereits die Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes für Niedersachsen. "Wir werden zeitnah nach dessen abschließender Beratung im Bundesrat vorstellen und erklären, auf welche Maßnahmen sich die Bürgerinnen und Bürger unter welchen Umständen einstellen können", so die Gesundheitsministerin.


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