Neues Kirchenparlament: Landessynode wird deutlich weiblicher

Die Wahlen in den zwölf Propsteisynoden wurden kürzlich abgeschlossen. Die Landessynode findet am 7. und 8. Februar in Goslar statt.

Im Rahmen der Landessynode wird ein neues Präsidium gewählt sowie verschiedene Ausschüsse und Kammern besetzt. Symbolbild
Im Rahmen der Landessynode wird ein neues Präsidium gewählt sowie verschiedene Ausschüsse und Kammern besetzt. Symbolbild | Foto: Christoph Böttcher

Region. Die Landessynode, das Kirchenparlament der Landeskirche Braunschweig, ist deutlich weiblicher geworden. Das haben die Wahlen in den zwölf Propsteisynoden ergeben, die in den vergangenen Tagen abgeschlossen wurden. 20 der 46 Mitglieder der Synode sind künftig Frauen. In der vergangenen Legislaturperiode waren lediglich 11 von 53 Mitgliedern weiblich. Das berichtet die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Erneut umfasst das kirchliche Leitungsorgan zahlreiche neue Mitglieder. Lediglich 15 Personen gehörten bereits der vergangenen Landessynode an, 24 sind neu dabei. Das Durchschnittsalter liegt weiter bei 52 Jahren und entspricht damit dem Durchschnittsalter der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in den rund 300 Gemeinden.

Strukturveränderungen aufgrund der gesunkenen Zahl an Kirchenmitgliedern


Dass die Landessynode nur noch 46 statt wie bisher 53 Mitglieder umfasst, hat mit Strukturveränderungen und Anpassungsprozessen zu tun, die auf die gesunkene Zahl der Kirchenmitglieder reagieren. Die Verfassung sieht vor, dass die Landessynode zu einem Drittel aus ordinierten (Pfarrerinnen und Pfarrer) und zu zwei Dritteln aus nichtordinierten Mitgliedern besteht. Der neuen Synode gehören sechs Pfarrerinnen und sieben Pfarrer an.

Zusätzlich zu den 39 gewählten hat die Kirchenregierung sieben weitere Mitglieder in die Landessynode berufen. Dabei handelt es sich aufgrund kirchengesetzlicher Regelungen um Personen, „deren Mitarbeit in der Synode insbesondere wegen ihrer Erfahrung, wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer in der Synode nicht vertretenen kirchlichen oder gesellschaftlichen Gruppe, insbesondere des Lebensalters oder des Geschlechts oder wegen ihrer Tätigkeit in landeskirchlichen Diensten und Werken erwünscht ist."

Gewählte Mitglieder der neuen Landessynode sind:


Propstei Bad Harzburg: Propst Jens Höfel, Joachim Eggert, Susanne Herweg.
Propstei Braunschweig: Pfarrer Henning Böger, Pfarrerin Maria Schulze, Florian Fay, Kai Florysiak, Andrea Mitzlaff, Thomas Möbius, Otto Schlieckmann, Nicolas Schlüter, Ann-Sophie Schomäcker.
Propstei Gandersheim-Seesen: Pfarrer Thomas Ehgart, Jürgen Hirschfeld, Carsten Schillert, Katrin Schnelle.
Propstei Goslar: Propst Thomas Gunkel, Uta Bartels, Simone Knobloch.
Propstei Helmstedt: Pfarrerin Silvia Koch-Barche, Ute Werthmann-Waldow.
Propstei Königslutter: Pröpstin Martina Helmer-Pham Xuan, Anne-Luise Lee, Ulf Quittkat.
Propstei Salzgitter-Bad: Pfarrerin Dagmar Janke, Lina Klages.
Propstei Salzgitter-Lebenstedt: Propst Uwe Teichmann, Thomas Kempe, Dr. Uwe Klotz.
Propstei Schöppenstedt: Pfarrerin Stefanie Röber, Christian Wolff.
Propstei Vechelde: Pröpstin Pia Dittmann-Saxel, Marco Schmidt.
Propstei Vorsfelde: Pfarrer Jörg Schubert, Ingrid Quatz, Mira Waxenberger.
Propstei Wolfenbüttel: Pfarrer Andreas Riekeberg, Gerhard Beutin, Gunda Neumann.

Von der Kirchenregierung berufen wurden: Dr. Peter Abramowski (Cremlingen), Sebastian Ebel (Braunschweig), Lauritz Isensee (Wolfenbüttel), Catarina Köchy (Jerxheim), Jörg Röhmann (Kissenbrück), Kathrin Klooth (Braunschweig) und Konrad Baumann (Sickte).

Landessynode am 7. und 8. Februar in Goslar


Die neue Landessynode tritt am 7. und 8. Februar zu ihrer konstituierenden Tagung im Hotel Hessenkopf in Goslar zusammen. Dabei wird sie ein neues Präsidium wählen sowie die Besetzung verschiedener Ausschüsse und Kammern vornehmen. Zusammen mit dem Landesbischof, der Kirchenregierung und dem Kollegium des Landeskirchenamtes wirkt die Landessynode an der Leitung der Kirche mit. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Verabschiedung von Gesetzen und des landeskirchlichen Haushalts. Ihre Legislaturperiode ist auf sechs Jahre befristet und endet am 31. Dezember 2025.


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