Neues Polizeigesetz: Gesichtserkennung mit KI geplant

Im Niedersächsischen Innenausschuss wird derzeit eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert – unter anderem sollen die Beamten künftig auch eine KI-Software zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Im November hat die Landesregierung den Entwurf für ein neues Polizeigesetz (NPOG) in den Landtag eingebracht. Künftig soll die niedersächsische Polizei unter anderem neue Befugnisse für den Einsatz moderner Methoden der Datenerhebung und -analyse erhalten, um zukünftigen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Niedersachsen über eines der modernsten Polizeigesetze in Deutschland verfügen.



Teil der Gesetzesnovelle ist auch eine Befugnis für die Polizei zur Identifizierung und Lokalisierung von Tatverdächtigen KI einzusetzen – diese soll dann Fotos mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen. Ein besonders prominenter Fall, bei dem eine Person mit Hilfe von KI aufgespürt werden konnte, ist jener der RAF-Terroristin Daniela Klette, die nach Jahren im Untergrund verhaftet werden konnte. Ausfindig gemacht wurde sie allerdings von Journalisten, die – im Gegensatz zur Polizei – KI-Gesichtserkennung schon heute nutzen dürfen.

Das ist außerdem geplant


Ebenfalls geplant ist eine intelligente Videoüberwachung – mit ihr könnten künftig in Videoaufzeichnungen aufgrund bestimmter Verhaltens- oder Objektmuster automatisiert bestimmte Gefahrensituationen in Echtzeit erkannt werden, die auf die Begehung von Straftaten hindeuten. Diese Systeme sollen der Polizei unter anderem bei der Abwehr von Terrorgefahren sowie bei der Suche nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung und nach vermissten Personen helfen. Der Einsatz ist nach den Vorgaben der KI-Verordnung der EU jedoch nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig.

Verstärkter Einsatz von Bodycams


Die Polizei Niedersachsen soll ihre Bodycams zukünftig auch einschalten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwendet oder androht. Außerdem sollen sie auch in Wohnungen genutzt werden dürfen. Begründet wird dies damit, dass Einsätze in Wohnungen aufgrund der beengten Situation für die Einsatzkräfte besondere Gefahren mit sich bringen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, eskalierende Situationen durch das Einschalten der Bodycam zu beruhigen.

Fußfessel bei häuslicher Gewalt


Unter bestimmten Voraussetzungen und nach richterlicher Anordnung soll die Fußfessel nach dem „Spanischen Modell“ auch in Niedersachsen bei Fällen von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen. Dabei überwacht das System zeitgleich den Standort des Täters und – mit Einwilligung – den der gefährdeten Frau. Ziel des „Spanischen Modells“ ist es, das Opfer beziehungsweise die gefährdete Frau durch dieses technische Mittel im Falle einer Annäherung zu informieren und vorzuwarnen, um weitere Übergriffe und Annäherungen durch den Täter zu verhindern.

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