Neues Überschwemmungsgebiet ausgewiesen - Das ist zu beachten

Vor allem, wenn man vor hat zu bauen, gibt es besondere Vorgaben.

Der Hengstebach trat 2017 über die Ufer. Für Baumaßnahmen gelten im neuen Überschwemmungsgebiet „Hengstebach“ besondere wasserrechtliche Vorgaben für Erd- und Bauarbeiten. Archivbild
Der Hengstebach trat 2017 über die Ufer. Für Baumaßnahmen gelten im neuen Überschwemmungsgebiet „Hengstebach“ besondere wasserrechtliche Vorgaben für Erd- und Bauarbeiten. Archivbild | Foto: Landkreis Wolfenbüttel

Baddeckenstedt. Seit dem 10. November gibt es das neue Überschwemmungsgebiet „Hengstebach“ in der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Wie für alle Überschwemmungsgebiete gelten auch hier besondere Vorgaben für Bau- und Erdarbeiten. Hierfür ist eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung des Landkreises Wolfenbüttel nötig, die von der Unteren Wasserbehörde (UWB) ausgestellt werden kann. Die UWB ist auch für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten zuständig. Darüber informiert der Landkreis in einer Pressemeldung.



Diese Ausnahmegenehmigung könne nur erteilt werden, wenn das geplante Bauvorhaben hochwasserneutral sei, also bei Hochwasser vor Ort die Abflussfähigkeit nicht verschlechtere. Zugleich müsse die Maßnahme selbst hochwasserangepasst ausgeführt werden.

Grundsätzlich verboten


Folgende Vorhaben sind grundsätzlich in einem Überschwemmungsgebiet untersagt: Bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern, die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen, kurz- oder längerfristiges Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder weggeschwemmt werden können sowie Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen quer zur Fließrichtung des Hochwassers zu errichten.

Wer bauen möchte, muss eine Ausnahmegenehmigung über die UWB beantragen. Auch für Aufhöhungen oder Abgrabungen und die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Hochwassers können Ausnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nur unter eng begrenzten Bedingungen zugelassen werden.

Ausmaß und Wirkung beeinflussbar


„Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die niemals zu verhindern sein werden. Doch sie sind in ihren Ausmaßen und Wirkungen beeinflussbar. Die vergangenen Hochwasserereignisse mit ihren hohen Schäden haben sehr deutlich gemacht: Der Mensch muss sich noch besser als bisher auf solche Ereignisse einstellen“, so heißt es aus der UWB.

Die Karten mit den Grenzen des Überschwemmungsgebietes können kostenlos bei der Samtgemeinde Baddeckenstedt sowie beim Landkreis Wolfenbüttel eingesehen werden. Außerdem sind die Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel im Gis-Portal (unter dem Punkt „Oberflächengewässer und Grundwasser“) grundstücksgenau einsehbar: www.lkwf.de/GIS-Portal. Unter den Rufnummern 05331 84 431 und 05331 84 378 geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UWB weitere Auskünfte.


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