Region. Aus Anlass des Weihnachtsfestes wurden in Niedersachsen im Jahr 2016 insgesamt 71 Gnadenerweise erteilt. Aus dem Bereich der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel dürfen neun Gefangene früher nach Hause.
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz sagte: "Die Weihnachtsgnade unterstützt den Neustart ins Leben. Die Gefangenen können das Weihnachtsfest im Familienkreis verbringen und die Zeit im Dezember nutzen um wichtige Behördengänge noch im alten Jahr zu erledigen. Das Jahr 2017 kann so mit einem echten Neustart beginnen, einem Neustart in Richtung Resozialisierung" Zur JVA Wolfenbüttel gehören die Abteilungen in Braunschweig und Helmstedt.
Zum Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaften sind ermächtigt, aus Anlass des Weihnachtsfestes Gnade walten zu lassen. Die Gefangenen müssen sich mindestens seit dem 01.08.2016 ununterbrochen in Haft befinden und deren Entlassung muss in der Zeit vom 02.12.2016 bis zum 02.01.2017 - beide Tage eingeschlossen - anstehen. Von der vorzeitigen Entlassung sind unter anderem Straftäter, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind ausgeschlossen.
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