Peine. In seiner Sitzung vom 7. Oktober hat der Kreistag die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine beschlossen. Dieser soll zum 1. April 2021 seine Arbeit aufnehmen. Wer zukünftig im Behindertenbeirat mitarbeitet, entscheidet der Kreistag aufgrund einer Vorschlags- und Bewerberliste. Ein Vorschlagsrecht haben die kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Stadt Peine, die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Peine, der Sozialpsychiatrische Verbund und sonstige Stellen beziehungsweise Organisationen, die sich um Belange von Menschen mit Behinderung kümmern. Außerdem können sich alle an der Arbeit im Behindertenbeirat interessierten Bürger bewerben. Dies teilt der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung mit.
In Betracht für die Mitarbeit würden nur volljährige Kreiseinwohner kommen, bei denen eine nachgewiesene Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX bestehe, oder die zum Zeitpunkt der Bildung des Beirates Elternteil eines minderjährigen Kindes mit einer entsprechenden Behinderung seien.
Vorschläge und Bewerbungen seien bis zum 8. Januar 2021 möglich. Das dafür erstellte Formblatt könne auf der Homepage des Landkreises Peine heruntergeladen werden. Anschließend könne es ausgefüllt per Post an den Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine oder per E-Mail an j.schroeter@landkreis-peine.de gesendet werden.
Neuwahl des Behindertenbeirates – Vorschläge bis 8. Januar möglich
Der Behindertenbeirat soll zum 1. April seine Arbeit aufnehmen.
Symbolbild. | Foto: pixabay