Region. Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen - nicht aber dem Chef: Was mit dem "Extra-Euro" geschieht, mit dem sich Gäste für ein leckeres Essen oder einen guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst. Trotzdem geht ein Teil der Menschen, die in der Region im Gastgewerbe arbeiten, leer aus. Dies teilt die NGG Region Süd-Ost-Niedersachsen-Harz in einer Pressemitteilung mit.
"Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeldkasse verwaltet oder einen Teil vom sogenannten Tip sogar vom Personal zurückfordert", berichtet Katja Derer. Die Geschäftsführerin der NGG Süd-Ost-Niedersachen-Harz stellt klar: "Das Trinkgeld ist ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast Danke sagt. Von der Bedienung über die Küche bis hin zur Rezeption und Zimmerreinigung - Betriebsräte oder die Mitarbeiter regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen." Weil alle Beschäftigten ihren Anteil am Gastgewerbe haben, sollten auch alle bedacht werden. Allerdings würden in der Branche viele Menschen nur befristet oder in einem Mini-Job arbeiten und würden sich somit aus Angst um ihren Job nicht trauen gegen Trinkgeld-Tricksereien durch den Chef vorzugehen. Betroffene sollten sich daher an die Gewerkschaft wenden, rät Derer.
Anders, als etwa in Italien oder der USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum, den fehlenden Lohn aufzubessern. Der Obolus komme "on top" zum Einkommen dazu, könne für Köche, Kellner und andere aber "nie einen anständigen Stundenlohn ersetzen", so die NGG. Wie viel Trinkgeld angemessen ist, sollten die Gäste je nach Situation selbst entscheiden. "Wer mit der Küche und dem Service zufrieden ist, darf sich gerne mit einem Trinkgeld bedanken. Mit zehn Prozent macht man nichts falsch", so Derer.
NGG warnt Gastronomen vor Trinkgeld-Trickserei
Der "Gastro-Obolus" steht den Beschäftigten zu. Symbolbild: Pixabay