Nicht geschäftsfähig: Kinder dürfen keine Pakete annehmen

Ein Wolfenbütteler staunte nicht schlecht: Ein Zusteller hatte sein Paket wieder mitgenommen, obwohl der Sohn zuhause war.

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Zusteller der DHL sind angehalten, keine Pakete an Kinder auszuliefern. Symbolbild
Zusteller der DHL sind angehalten, keine Pakete an Kinder auszuliefern. Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Region. Ganz schön ärgerlich: Einer unser Leser aus Wolfenbüttel musste kürzlich extra nach Feierabend noch zur Post fahren, um ein Paket abzuholen. Und das, obwohl sein Sohn zuhause gewesen war und dem Postboten auch die Tür geöffnet hatte. Allerdings wollte der DHL-Mitarbeiter dem Siebenjährigen die Sendung nicht überlassen. regionalHeute.de ging der Sache nach und fragte bei dem Unternehmen nach. Die Antwort überrascht.


"Der Mitarbeiter hat alles richtig gemacht", betont Jens-Uwe Hogardt, Pressesprecher der Deutsche Post DHL Group im Gespräch mit unserer Online-Zeitung. "Ein Kind ist nicht geschäftsfähig und darf daher auch keine Sendung in Empfang nehmen, auch wenn es sich in der Wohnung befindet, an die das Paket adressiert ist." Dies schreibe das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) so zwingend vor. Der Zusteller könne nicht wissen, ob das Kind es richtig einzuschätzen weiß, wie mit dem Paket umzugehen sei, so Hogardt.

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