Wolfenbüttel/Salzgitter. Zur Suche eines Zwischenlagers äußert sich der Verein aufpASSEn e. V. in einer Pressemitteilung. Diese veröffentlicht regionalHeute.de ungekürzt und unkommentiert.
In der Vergangenheit wurden Zwischenlager- und Endlagerstandorte (Gorleben, Morsleben, Konrad, Asse II) weitgehend politisch entschieden. Die Missachtung technisch-wissenschaftlicher Argumente kommt nicht nur der Gesellschaft teuer zu stehen, sondern führt auch zu unnötig hohen Belastungen in der Bevölkerung. Dies muss sich ändern!
Bis 2009 wurden aus Steuermitteln zirka 220 Milliarden Euro Subventionen für die Atomindustrie finanziert, hinzu kommen die Kosten aus dem Gesundheitsbereich, wie auch die nicht abgedeckten Kosten (Rückstellungsfond) für Rückbau und Endlagerung.
Um sinnvolle Lösungen für die Bürger zu identifizieren, müssen vor politischen Entscheidungen zunächst die technisch-wissenschaftlichen Argumente transparent und nachvollziehbar abgewogen werden. Genau das wurde beim Zwischenlager für den Atommüll aus dem Schacht Asse II vom Betreiber BfS bisher verweigert. Wie der neue Betreiber die BGE hiermit umgeht ist noch offen.
Ohne objektiven und nachvollziehbaren technisch-wissenschaftlichen Vergleich von Zwischenlagerstandorten und ohne fachliche Informationen von den Wissenschaftlern der Asse 2 Begleitgruppe einzuholen, hat sich der Kreistag in Wolfenbüttel 2015 politisch für ein Zwischenlager an der Asse entschieden.
Welchen Einfluss hat der Asse-Fond?
Für den Vergleich von Zwischenlagerstandorten wurden Kriterien in einem Kriterienbericht zwischen dem Betreiber, den Wissenschaftlern (AGO) und der regionalen Asse 2 Begleitgruppe (a2b) 2013 abgestimmt. Darin werden auch die Transportbelastungen betrachtet. Die regionale Asse 2 Begleitgruppe (a2b) hat bereits 2014 einstimmig gefordert, dass in diesem Vergleich konkrete Zwischenlagerstandorte assenah und auch mindestens zwei konkrete asseferne Zwischenlagerstandorte, mit größeren Abständen zur Wohnbebauung (mindestens 4 Kilometer) einbezogen werden, (Bunker, Truppenübungsplätze).
Der Abstand zur Wohnbebauung hat einen bedeutenden Einfluß auf die Dauerbelastungen im Normalbetrieb, wie auch im Störfall. Ein Zwischenlager an der Asse würde einen Abstand zu den umliegenden Orten von zirka 0,5 – 1 Kilometer bedeuten.
Die Physik verhandelt nicht!
Statt des objektiven Vergleiches hat der Betreiber eine theoretische, sogenannte „Parameterstudie“ angefertigt. Diese zeigt jedoch stark überhöhte Annahmen für die Direktstrahlung (bedeutend für Transport) und zu niedrige Annahmen für die Ableitungen (bedeutend für Zwischenlager). Diese Studie sollte anscheinend dazu dienen, einen objektiven Zwischenlagervergleich mit weiteren Standorten, die eine größere Entfernung zur Wohnbebauung haben, zu verhindern. Castoren mit HAW–Atommüll werden über Straße und Bahn über mehrere Länder transportiert.
Doch gerade das Thema der Zwischenläger in Deutschland wird immer brisanter. Zum Teil müssen an einigen Zwischenlägern Umverpackungen erfolgen, da die Behälter defekt geworden sind. Viele Kommunen sind verärgert, da die Bundesregierung Ihre Zusage, dass der Atommüll nur bis zu 40 Jahre in ihrer Nähe lagert und dann endgelagert wird, nicht einhält.
Für Asse II soll die Rückholung des Atommülls erfolgen. Auffallend ist, dass es mit der Rückholung nicht wirklich weiter geht. Die Planungen hierzu gehen nur zögerlich voran. Der hierfür benötigte neue Schacht 5 wurde noch nicht genehmigt. Stattdessen setzt der Betreiber mit Hochdruck im Wesentlichen das alte Flutungskonzept um und nennt dies Notfallkonzept. Ist ein Zwischenlager an der Asse wirklich nur für den Atommüll aus dem Schacht Asse II gedacht? Bemerkenswert ist auch, dass das geplante Volumen des Zwischenlagers für den Atommüll aus Asse II annähernd dem Volumen für Schacht Konrad entspricht. Zudem wurde politisch schon veröffentlicht, dass das Eingangslager für Schacht Konrad nicht in Salzgitter liegen soll.
Der ehemalige Asse II Betreiber (BfS) wollte von Anfang an ein Zwischenlager an der Asse installieren. Versuchen Betreiber und Gesetzgeber es sich kurzfristig wieder bei der Standortauswahl zum Zwischenlager leicht zu machen? Als Begründung werden die willkürlich festgelegten Grenzwerte verwendet. Wird das Minimierungsgebot der Strahlenbelastung für die Anwohner von Atomanlagen und Zwischenlägern unterlaufen?
Grenzwerte wurden willkürlich festgelegt und belegen nicht, ab wann eine gesundheitliche Beeinträchtigung, das heißt eine Krankheit sich im Körper zeigt (zum Beispiel Krebs). Es gibt bisher nur Statistiken, die regelmäßig weg diskutiert werden, insbesondere dann, wenn die Ergebnisse auf einen signifikanten Einfluss einer Strahlenbelastung unterhalb der Grenzwerte auf Erkrankungen hinweisen. Deutlich zeigt sich dies am Beispiel der Kinderkrebsstudie. Da die Wissenschaft im Bereich der Ursachenforschung von Krankheiten noch in den Kinderschuhen steckt, ist die Minimierung der Belastungen der Anwohner von Atomanlagen inklusiv Zwischenlager ernster zu nehmen.
Vergleicht man den Schacht Asse II mit anderen Atomanlagen wird klar, dass die Belastungen für die Bevölkerung bereits heute ähnlich hoch ist, wie bei den Atomkraftwerken. Falsche, politisch motivierte Entscheidungen holt die Realität immer wieder ein.
Beispiel: „Asse II bleibt standsicher und trocken“ – nur nach wenigen Jahren stimmte davon gar nichts mehr.
AufpASSEn fordert faire, nachvollziehbare Vergleiche von Zwischenlagerstandorten, in dem auch große Abstände, mindestens vier Kilometer vom Zwischenlager bis zur Wohnbebauung, berücksichtigt werden. Die technisch wissenschaftlichen Aspekte für alle Zwischenlagerstandorte und Atomanlagen müssen ernst genommen und das Minimierungsgebot der Strahlenbelastung muss auch für Anwohner von Atomanlagen angewendet werden.
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