Hannover. Niedersachsen stellt Tierheimen und Wildtierauffangstationen insgesamt 20 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwoch mit.
Die Mittel stehen über mehrere Jahre verteilt bereit.
Die neue Förderrichtlinie zur tierschutzgerechten Unterbringung von Fundtieren und sonstigen Unterbringungstieren ist am 21. September in Kraft getreten.
Gefördert werden Sachinvestitionen, die der Verbesserung und Sicherung der Unterbringung dienen. Dazu zählen insbesondere Baumaßnahmen wie An-, Neu- und Umbauten sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Auch der Erwerb von Ausrüstung, Inventar und Haltungssystemen sowie von dauerhaft zu nutzenden Ersatzeinrichtungen wie Containern ist förderfähig. Zudem können notwendige Begleit- oder Folgemaßnahmen gefördert werden, etwa Baunebenkosten, vorbereitende Planungsleistungen oder notwendige Gutachten.
Die Förderung beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger.
Tierschutzministerin Miriam Staudte (Grüne) erklärte, Tierheime und Wildtierauffangstationen leisteten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für den Tierschutz. Viele Einrichtungen seien bei den baulichen und finanziellen Herausforderungen längst am Limit.
Notdürftige Provisorien sollten nicht zur Dauerlösung werden. Mit der Förderung sollten notwendige Investitionen umgesetzt und dauerhaft gute Bedingungen für die Tiere geschaffen werden.
Antragsberechtigt sind Träger von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen sowie von Wildtierauffangstationen mit Sitz in Niedersachsen, soweit sie Fundtiere und Unterbringungstiere aufgrund behördlicher Fortnahmen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen aufnehmen.
Auch niedersächsische Kommunen können antragsberechtigt sein, sofern sie Träger entsprechender Einrichtungen sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Investitionsvolumen mindestens 50.000 Euro beträgt und das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Anträge können bis zum 30. Juni 2036 gestellt werden. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) beziehungsweise aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes.
20 Millionen Euro für Tierheime in Niedersachsen
Niedersachsen stellt Tierheimen und Wildtierauffangstationen insgesamt 20 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung.
Euroscheine (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
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