Anträge auf EU-Fördergelder für kleine Vereine sollen vereinfacht werden

Das Landeskabinett hat am Dienstag die Einbringung eines Entwurfs des niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen.

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Niedersächsischer Landtag (Archiv)
Niedersächsischer Landtag (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Das Landeskabinett hat am Dienstag die Einbringung eines Entwurfs des niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen. Die Gesetzesnovelle regelt die Ausführung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums und greift weiterentwickelte Bundes- und EU-Regelungen auf. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber so zu ändern, dass insbesondere kleinere Vereine von einer vereinfachten Antragstellung profitieren.


Diese müssen bestimmte Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht mehr anwenden, was insbesondere Vergaben unterhalb bestimmter Schwellenwerte betrifft. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) sagte, dass kontinuierlich daran gearbeitet werde, Bürokratie abzubauen und den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Die Novelle soll sicherstellen, dass kleinere Vereine die EU-Gelder für die Entwicklung der ländlichen Räume optimal nutzen können.

Antragstellende im investiven Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds müssen sich künftig nicht mehr an die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes halten, was den Verwaltungsaufwand erheblich minimiert.

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