Wolfsburg. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat bestätigt, dass die Betriebsratswahl bei Volkswagen im Werk Wolfsburg aus dem Jahr 2022 nicht anfechtbar ist. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit.
Neun wahlberechtigte Arbeitnehmer hatten die Wahl zunächst erfolgreich angefochten, doch das Bundesarbeitsgericht hatte das Verfahren zurückverwiesen.
Die Antragsteller, die selbst als Kandidaten auf verschiedenen Listen zur Wahl standen, haben ihre Anfechtung nun zurückgenommen.
Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Das Landesarbeitsgericht hatte zuvor bereits entschieden, dass keine Verstöße gegen das Wahlverfahren vorlagen (7 ABR 34/23).
Betriebsratswahl im VW-Werk Wolfsburg 2022 bleibt gültig
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat bestätigt, dass die Betriebsratswahl bei Volkswagen im Werk Wolfsburg aus dem Jahr 2022 nicht anfechtbar ist.
VW-Werk (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur