Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen Mordes an einem afghanischen Flüchtling in der Schweiz zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Montag mit.
Der 6. Strafsenat in Leipzig bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 1. Oktober 2024.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte das Opfer, das er seit Kindertagen kannte, an einem abgelegenen Ort erstochen. Er war zu diesem Zweck zum Wohnort des Opfers in die Schweiz gereist.
Der Tatplan wurde gemeinsam mit seiner Schwester entwickelt, die das Opfer in eine digitale Beziehung verwickelt und an den Tatort gelockt hatte. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts ergab keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil.
Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 112/25).
BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an Flüchtling in der Schweiz
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen Mordes an einem afghanischen Flüchtling in der Schweiz zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur