Bundesrat stimmt für niedersächsischen Vorstoß gegen heimliche Nacktaufnahmen

Der Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen freigegeben.

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Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026
Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026 | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Der Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen freigegeben. Das teilte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann mit.



Die Länderkammer beschloss einen entsprechenden Entschließungsantrag, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs anstoßen soll, um bestehende Lücken zu schließen. Bisher sind heimliche Aufnahmen unbekleideter Personen nur strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem besonders geschützten Raum angefertigt werden. Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Saunen oder Sammelumkleiden waren davon oft nicht erfasst.

Auch bekleidet eine Straftat?


Die Initiative will auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren intimer Körperteile durch Kleidung hindurch unter Strafe stellen. Als Beispiele nannte das Ministerium Fälle aus Leipzig und Köln, die mangels Strafbarkeit eingestellt werden mussten. "Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre ein", sagte Wahlmann.

Der Vorstoß sei ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, vor allem von Frauen. Mit dem Beschluss des Bundesrates liegt der Ball nun beim Bundestag, der das Strafgesetzbuch entsprechend ändern muss.

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