Eilantrag gegen Schließung von Göttinger Schul-Außenstelle abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Eilantrag gegen die Schließung der Außenstelle der Godehardschule abgelehnt.

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Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Göttingen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Eilantrag gegen die Schließung der Außenstelle der Godehardschule abgelehnt. Die 4. Kammer des Gerichts wies den Antrag von Eltern am 6. Oktober ab, wie das Gericht mitteilte.


Betroffen ist die seit 1967 bestehende Außenstelle der katholischen Bekenntnisschule in der Albrecht-von-Haller-Straße. Die Stadt Göttingen hatte im Juni die schrittweise Schließung der Außenstelle verfügt, damit die Räumlichkeiten künftig von der benachbarten Brüder-Grimm-Schule genutzt werden können. Die Eltern hatten argumentiert, die Stadt habe ihr Interesse an einem Fortbestand nicht ausreichend berücksichtigt und alternative Lösungen nicht geprüft.

Das Gericht sah jedoch keine Verletzung des Erziehungsrechts. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich bei der Außenstelle nicht um eine eigenständige Schule handelt. Die betroffenen Kinder könnten weiter am Hauptstandort in der Grätzelstraße eingeschult werden oder wohnortnahe Regelgrundschulen besuchen.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.

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