Elektronische Akte in Niedersachsens Justiz darf ab Juni eingeführt werden

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den geplanten Rollout der elektronischen Akte im niedersächsischen Justizsystem ab Juni 2025 bestätigt.

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Justizzentrum (Archiv)
Justizzentrum (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat den geplanten Rollout der elektronischen Akte im niedersächsischen Justizsystem ab Juni 2025 bestätigt. Damit scheiterten drei Eilanträge des Hauptpersonalrats gegen die vorläufige Einführung der digitalen Aktenführung, wie das Gericht mitteilte. Hintergrund ist die bundesgesetzliche Vorgabe, bis zum 1. Januar 2026 die elektronische Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften verbindlich einzuführen.


Das niedersächsische Justizministerium hatte die Umsetzung in mehreren Phasen geplant und bereits in einigen Behörden pilotiert. Der Hauptpersonalrat hatte Bedenken unter anderem wegen technischer Probleme angemeldet. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Ministerium rechtliche Zwangspunkte durch eine ergänzende Verordnung gesetzt habe.

Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Parallel laufen bereits Hauptsacheverfahren zu dem Thema.


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