Gericht lehnt Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe zu Düngekontrollen ab

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt, mit dem die Organisation die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu verstärkten Kontrollen und Sanktionen in nitratbelasteten Gebieten zwingen wollte.

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Deutsche Umwelthilfe (Archiv)
Deutsche Umwelthilfe (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt, mit dem die Organisation die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu verstärkten Kontrollen und Sanktionen in nitratbelasteten Gebieten zwingen wollte. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Antrag zielte darauf ab, die Landwirtschaftskammer zu verpflichten, die zusätzlichen düngerechtlichen Anforderungen in sogenannten roten Gebieten wieder durchzusetzen.


Hintergrund ist die Aussetzung des Vollzugs durch die Kammer, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 eine bayerische Verordnung zur Gebietsausweisung für unwirksam erklärt hatte. Zuvor hatte bereits das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Januar 2025 die niedersächsische Gebietsausweisung gekippt; das Land nahm daraufhin die Revision zurück. Nach Auffassung der 5. Kammer fehlt der Umwelthilfe für einen Teil des Antrags das Rechtsschutzbedürfnis, da in Niedersachsen derzeit keine nitratbelasteten Gebiete ausgewiesen seien.

Für die geforderten Kontrollen in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern habe die Organisation zudem keine ausreichende Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, die Umwelthilfe kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.


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