Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag von Anwohnern gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Kirchrode abgelehnt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die Nachbarn hatten versucht, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die bereits erteilte Baugenehmigung durchzusetzen.
Die 4. Kammer des Gerichts sah keine hinreichenden Gründe für einen Baustopp. Das Vorhaben auf dem rund 9.000 m² großen Grundstück, bei dem vier zweigeschossige Gebäude mit 49 Wohnungen für bis zu 107 Personen entstehen sollen, halte sich an die Vorgaben des Bebauungsplans für ein allgemeines Wohngebiet.
Die Kammer wertete die geplanten Einheiten aufgrund ihrer Ausstattung mit Bad und Kochgelegenheit sowie der geplanten Dauer des Aufenthalts als normale Wohnnutzung und nicht als Sozialeinrichtung.
Die Richter wiesen auch die Argumente der Anwohner zurück, das Projekt sei nicht gebietsverträglich oder verletze das Rücksichtnahmegebot. Die Bebauung unterscheide sich nicht wesentlich von möglichen größeren Mehrfamilienhäusern in dem Gebiet.
Auch Befürchtungen zu Lärm, Konflikten oder Entwässerungsproblemen seien nicht ausreichend begründet. Der Beschluss vom 8. Dezember ist noch nicht rechtskräftig; die Antragsteller können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Gericht weist Eilantrag gegen Flüchtlingsunterkunft in Hannover-Kirchrode ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag von Anwohnern gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Kirchrode abgelehnt.
Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

