Celle. Ein kleines Fachkrankenhaus mit rund 50 Betten ist mit einem Eilantrag gescheitert, die Anerkennung für Komplexbehandlungen bei Infektionen zu erwirken. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen teilte am Montag mit, dass der Medizinische Dienst die Erfüllung der erforderlichen Strukturmerkmale verweigert hatte, weil die Hygienefachkraft von einem externen Dienstleister gestellt wird.
Das Gericht sah keine wirtschaftliche Existenzgefährdung, die einen solchen Eilrechtsschutz rechtfertigen würde.
Das Krankenhaus hatte argumentiert, seine Hygiene sei professionell organisiert und auch mit Kooperationspartnern möglich. Das Gericht verwies jedoch darauf, dass Vergütungsfragen dem Eilverfahren wesensfremd seien und im normalen Hauptsacheverfahren geklärt werden müssten.
Zudem habe das Haus nach der negativen Mitteilung des Medizinischen Dienstes aus dem Jahr 2023 zu lange gewartet, um nun Eilbedürftigkeit geltend zu machen.
In der Sache selbst berief sich das LSG auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Dieses stellt allgemeine Qualitätsanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität von Behandlungen. Ökonomische Gründe dürften demnach nicht dazu führen, Leistungen mit unzureichender personeller Ausstattung zu Lasten der Qualität zu erbringen.
Gericht weist Eilantrag zu externer Hygiene im Krankenhaus ab
Ein kleines Fachkrankenhaus mit rund 50 Betten ist mit einem Eilantrag gescheitert, die Anerkennung für Komplexbehandlungen bei Infektionen zu erwirken.
Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

