Göttingen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mehreren Klagen gegen die Restabfallgebühren der Stadt Göttingen stattgegeben. Die 3. Kammer des Gerichts habe die Gebührenbescheide aufgehoben, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit.
Betroffen waren Gebühren von 128,80 Euro für einen 80-Liter-Behälter bis zu 3.844,98 Euro für einen 1.100-Liter-Container.
Die Kläger waren Eigentümer verschiedener Grundstücke im Stadtgebiet, die sich Anfang 2023 und 2024 gegen die Festsetzung der Entsorgungsgebühren gewandt hatten. Das Gericht konnte laut Urteilen vom 22. September nicht nachvollziehen, ob Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren rechtmäßig ausgeglichen worden waren.
Die für den Ausgleich notwendigen Größen seien auch unter Hinzuziehung weiterer Kalkulationen nicht ermittelt worden.
Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung beantragt werden.
Klagen gegen Göttinger Müllgebühren erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mehreren Klagen gegen die Restabfallgebühren der Stadt Göttingen stattgegeben.
Müllabfuhr (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur