Hannover. Das Land Niedersachsen setzt die Förderung der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe fort. Wie das Sozialministerium am Freitag mitteilte, wurde die novellierte Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind die Landkreise, kreisfreien Städte, die Region Hannover sowie die Städte Hannover und Göttingen.
Die Koordinierungsstellen fungieren als strategische Stabsstellen für ein übergeordnetes Migrations- und Teilhabemanagement. Zu ihren Aufgaben gehören die Erstellung von Handlungskonzepten, die Koordination von Planungsaufgaben, die Information über Angebote sowie die Vernetzung regionaler Akteure auf verwaltungsinterner und -externer Ebene.
Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und eine chancengerechte Teilhabe für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Sozialminister Andreas Philippi bezeichnete die Koordinierungsstellen als Paradebeispiel für eine gute Kooperation zwischen Land und Kommunen. Das niedersächsische Modell finde über die Landesgrenzen hinaus Beachtung und könne als Erfolgsgeschichte betrachtet werden.
Mit der Veröffentlichung der novellierten Richtlinie werde der reibungslose Übergang der Förderung sichergestellt, so Philippi.
Land fördert Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe weiter
Das Land Niedersachsen setzt die Förderung der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe fort.
Andreas Philippi (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
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