Landesregierung weist Offshore-Gewerbesteuer Wilhelmshaven zu

Die niedersächsische Landesregierung hat mit einer geänderten Verordnung die Gewerbesteuer aus Offshore-Windparks dauerhaft für die Kommunen im Land gesichert.

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Rathaus Wilhelmshaven (Archiv)
Rathaus Wilhelmshaven (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat mit einer geänderten Verordnung die Gewerbesteuer aus Offshore-Windparks dauerhaft für die Kommunen im Land gesichert. Das teilte Finanzminister Gerald Heere (Grüne) am Montag in Hannover mit.


Ab dem kommenden Jahr wird der Stadt Wilhelmshaven das Heberecht für die Steuern aus den Windparks vor der Küste übertragen, wodurch jährlich etwa 110 Millionen Euro im Land verbleiben sollen. Ohne diese Regelung wären etwa zwei Drittel der Steuereinnahmen an Kommunen in anderen Bundesländern geflossen, da viele Betreibergesellschaften dort ihren Sitz haben. Von den Gesamteinnahmen verbleiben nach Angaben der Regierung voraussichtlich rund 36 Millionen Euro in Wilhelmshaven, während etwa 65 Millionen Euro über den Kommunalen Finanzausgleich an andere niedersächsische Städte und Gemeinden umverteilt werden. Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom Dezember vergangenen Jahres, wonach die Hebeberechtigung für Betriebsstätten im Küstenmeer nur an Gemeinden übertragen werden darf.

Die Landesregierung will die finanziellen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilungseffekte regelmäßig überprüfen und zu Beginn des nächsten Jahres mit den Kommunen und Spitzenverbänden über das weitere Vorgehen sprechen.

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