Landesregierung will Gedenkstättenstiftung mit neuem Gesetz zukunftsfest aufstellen

Die Niedersächsische Landesregierung will die Arbeit der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten nachhaltig stärken und hat dafür den Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten beschlossen.

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Stolpersteine von Gunter Demnig (Archiv)
Stolpersteine von Gunter Demnig (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung will die Arbeit der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten nachhaltig stärken und hat dafür den Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten beschlossen. Das teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit.


Der Entwurf wurde zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Ziel ist es, die Stiftung finanziell verlässlich abzusichern, ihre Bildungs- und Erinnerungsarbeit weiterzuentwickeln und ihre Rolle als zentrale Trägerin der niedersächsischen Gedenkstättenarbeit zu stärken. Mit der Novellierung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stiftung an aktuelle Anforderungen angepasst und die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Gedenkstättenarbeit geschaffen werden, hieß es von der Landesregierung. Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine dynamisierte Finanzhilfe des Landes, mit der künftig tarifbedingte Personalkostensteigerungen ausgeglichen werden sollen.

Dadurch soll die Stiftung steigende Personalaufwendungen bewältigen können, ohne ursprünglich für ihre Bildungs-, Forschungs- und Vermittlungsarbeit geplante Mittel einsetzen zu müssen. Der Stiftungszweck werde an die Anforderungen einer modernen Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit angepasst, hieß es.

Die dauerhafte Bewahrung, Dokumentation, Erforschung und Vermittlung der Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen sowie die kritische Auseinandersetzung mit deren Ursachen, Folgen und Bedeutung für die Gegenwart sollen ausdrücklich gestärkt werden. Die Singularität der Shoah bleibe unverrückbarer Kern der Stiftungsarbeit. Außerdem soll die Amtszeit der Leitung nach Ablauf des ersten Berufungszeitraums von fünf Jahren künftig direkt durch den Stiftungsrat entfristet werden können, um die Attraktivität der Leitungsposition zu verbessern.

Leistungen des Staatlichen Baumanagements gegenüber der Stiftung sollen künftig umsatzsteuerfrei sein. Die Stiftung soll zudem befugt werden, die Forschungs- und Vermittlungsarbeit von Initiativen und Gedenkstätten in Niedersachsen zur Geschichte des Nationalsozialismus nicht nur fachlich, sondern auch finanziell zu fördern. Der Stiftungsbeirat soll von 24 auf 30 Mitglieder wachsen.

Die bislang in der Stiftungssatzung geregelten Fachkommissionen zur Beratung der Stiftungsorgane werden auf Gesetzesebene überführt; die bestehende Fachkommission für das Aufgabenfeld der Gedenkstätte Wolfenbüttel erhält eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Ein Mitglied der Wissenschaftlichen Fachkommission für die Förderung und Fortentwicklung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen soll dem Stiftungsbeirat angehören und damit die wissenschaftliche Expertise in den Stiftungsstrukturen stärken. Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) erklärte, die Demokratie stehe unter Druck.

Antisemitismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nähmen zu, während die Stimmen der Zeitzeugen zunehmend verstummten. Besonders alarmierend seien Versuche, die nationalsozialistischen Verbrechen zu verharmlosen oder zu relativieren.

Die Arbeit der Stiftung sei deshalb heute wichtiger denn je. Mit der Novellierung des Gedenkstättengesetzes wolle die Landesregierung die Stiftung für die Herausforderungen der Zukunft stärken, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit sichern, ihre Bildungs- und Vermittlungsarbeit weiterentwickeln und stabile Rahmenbedingungen schaffen, sagte sie. Erinnerung sei kein Blick zurück um ihrer selbst willen, sondern eine Investition in die Zukunft der Demokratie.


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