Hannover. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover für Bürgergeld-Empfänger gebilligt. Das Gericht teilte am Montag mit, dass die Vorgehensweise des Jobcenters bei der Festlegung der Obergrenzen rechtmäßig sei.
In einer Schwerpunktsitzung hob das Gericht anderslautende Urteile des Sozialgerichts Hannover auf und bestätigte das Konzept des Jobcenters.
Dieses beruhe auf repräsentativen und validen Daten eines qualifizierten Mietspiegels und lege die Angemessenheitsgrenzen beim höchsten Wert des unteren Drittels der ermittelten Mieten fest. Für Alleinstehende hätten in den Jahren 2017/2018 zwischen 38,5 und 44,5 Prozent der angebotenen Wohnungen innerhalb der festgesetzten Mietobergrenze gelegen.
Für Vierpersonen-Haushalte sowie für Zweipersonen-Haushalte lag die Verfügbarkeit von preisgünstigem Wohnraum dagegen nur knapp über der Transferleistungs- bzw. Armutsgefährdungsquote.
Das Gericht habe dies als 'noch ausreichend' bewertet. In allen neun entschiedenen Einzelfällen sei ausreichend Wohnraum zu den festgesetzten Höchstbeträgen verfügbar gewesen.
Landessozialgericht billigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover für Bürgergeld-Empfänger gebilligt.
Jobcenter (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur