Landessozialgericht erlaubt Rückforderung zu hoher Heizkostenzuschüsse

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen.

von


Heizung (Archiv)
Heizung (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Celle. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit. Im konkreten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung erhalten, was zu einer Überzahlung von 3.600 Euro führte. Die Klägerin hatte argumentiert, sie habe als juristische Laien die Fehler nicht erkennen können und die Bescheide nicht überprüfen müssen.


Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst Recht gegeben, da das Jobcenter scheinbar stets nur vorläufige Leistungen bewillige. Das Landessozialgericht widersprach dieser Auffassung nun und betonte, dass auch Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien. Die Richter verwiesen darauf, dass Leistungsempfänger die Obliegenheit hätten, Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen.

Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich zu hoch war. Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe nicht, so das Gericht.


Weitere spannende Artikel