Lüneburg. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg hat einen Hauptangeklagten wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Vier Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten sowie Geldstrafen.
Die Kammer sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass sich die Angeklagten der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer endgültigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Die Entscheidung fiel nach einer umfassenden Beweisaufnahme durch die 1. große Strafkammer des Landgerichts.
Landgericht verurteilt Hauptangeklagten wegen Volksverhetzung
Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg hat einen Hauptangeklagten wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Justizzentrum (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur